Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SchSiMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchSiMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SchSiMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 2 SchSiMeistPrV Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (vom 01.09.2009)
... und mündlich in Form von handlungsspezifischen Aufgabenstellungen gemäß § 5 zu ...
§ 7 SchSiMeistPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... zu bewerten: 1. die beiden schriftlichen Situationsaufgaben nach § 5 Absatz 1 und 2. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 5 Absatz 6.  ... nach § 5 Absatz 1 und 2. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 5 Absatz 6 . Aus den beiden Bewertungen der schriftlichen Situationsaufgaben und der ...