Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SchSiMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchSiMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SchSiMeistPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen. (2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation ...
§ 9 SchSiMeistPrV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung nach § 6 ist mit Ort, Datum und Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderen vergleichbaren ...
Anlage 2 SchSiMeistPrV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Gesamtnote als Dezimalzahl, 5. die Gesamtnote in Worten, 6. Befreiungen nach § 6 , 7. Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung umschulungs- und fortbildungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.05.2004 BGBl. I S. 1002
Artikel 2 UmFoBRÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit
... § 6 Satz 1 und § 7 Abs. 3 und 4 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
Artikel 12 2. FortbPrüfVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit
... 1" durch die Wörter „den §§ 2 bis 4" ersetzt. 2. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen ... 2 bis 4" ersetzt. 2. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer oder die ... I und II werden jeweils die Klammerzusätze durch den Klammerzusatz „(Im Fall des § 6 : „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick ... des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am ... in ... vor ... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ...  ...


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