Anzeigepflichtige, die das Finanztransfergeschäft (§
1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6
KWG) betreiben, haben zusätzlich zu den Angaben und Unterlagen nach den §§
1 und
2 einzureichen:
- 1.
- eine Aufstellung der Unternehmen, für die Agenturtätigkeiten durchgeführt werden oder die im Rahmen der Durchführung des Finanztransfergeschäftes eingeschaltet werden, unter Angabe ihres Status (Einlagenkreditinstitut, Finanzinstitut, sonstiges Unternehmen) und ihrer Anschrift;
- 2.
- eine Beschreibung des regelmäßigen Ablaufs des Finanztransfers samt seiner technischen Durchführung unter Angabe des genauen Transferwegs, getrennt nach Empfänger-/Auftraggeberseite; Art und Weise der Durchführung des Clearings; bei körperlichem Transport von Bargeld die Vermögensschadenhaftpflichtdeckung und die verwendeten Kontroll- und Sicherheitsverfahren;
- 3.
- eine Beschreibung des angesprochenen Kundenkreises mit Angabe des Anteils der Dauerkunden im Verhältnis zu Gelegenheitskunden;
- 4.
- eine Aufstellung sonstiger Geschäftstätigkeiten außerhalb des Finanztransfergeschäftes mit Angabe ihres jeweiligen Umfangs.