§ 3 Vorrang von Prävention
Die Rehabilitationsträger wirken darauf hin, dass der Eintritt einer Behinderung einschließlich einer chronischen Krankheit vermieden wird.
interne Verweise§ 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen (vom 05.04.2017) ... vereinbaren darüber hinaus gemeinsame Empfehlungen, 1. welche Maßnahmen nach § 3 geeignet sind, um den Eintritt einer Behinderung zu vermeiden, sowie über die statistische ...
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