interne Verweise§ 51 SGB IX Weiterzahlung der Leistungen (vom 01.04.2012) ... bei denen die Voraussetzungen des erhöhten Bemessungssatzes nach § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 vorliegen, 67 vom Hundert, 2. bei den übrigen ... 2. bei den übrigen Leistungsempfängern 60 vom Hundert des sich aus § 46 Abs. 1 Satz 1 oder § 48 ergebenden Betrages. (5) Ist im unmittelbaren Anschluss an ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 05.08.2010 BGBl. I S. 1127
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