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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl
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Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG)
G. v. 22.12.1970 BGBl. I S. 1846; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 24.06.1993 BGBl. I S. 1038; Geltung ab 01.02.1971
6 Gesetze verweisen aus 8 Artikeln auf WGSVG
I. Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Amtshilfe
§ 3 Glaubhaftmachung
II. Gesetzliche Unfallversicherung
§ 4 Jahresarbeitsverdienst bei verfolgungsbedingtem Wechsel der Tätigkeit
§ 5 Zahlungen ins Ausland an Ausländer
§ 6 Zahlungen ins Ausland an Deutsche
III. Gesetzliche Rentenversicherung
§ 7 Grundsatz
1. Freiwillige Beitragszahlung
§ 8 Freiwillige Versicherung bei Beitragserstattung wegen Heirat
§ 9 Beitragsnachzahlung bei Beitragserstattung wegen Heirat
§ 10 Freiwillige Versicherung für pflichtversicherte Verfolgte
§ 10a Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten
2. Leistungsrecht
§ 11 Gleichstellung nachgezahlter Beiträge mit Pflichtbeiträgen
§ 12 Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
§ 12a Anrechnung von Kindererziehungszeiten
§ 13 Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
§ 14 Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten
§ 15 Bewertung von Verfolgungszeiten für pflichtversicherte Verfolgte
§ 16 Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
§ 17 Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn
§ 17a Ausnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
§ 17b Ausnahmen von der Anwendung des alten Rechts
§ 17c Rentenbeginn in Sonderfällen
3. Zahlung von Renten ins Ausland
§ 18 Zahlungen an Verfolgte
§ 19 Zahlungen an vertriebene Verfolgte
4. Anwendung des Fremdrentengesetzes
§ 20 Gleichstellung vertriebener Verfolgter mit Vertriebenen
§ 21 Wiedereröffnung eines außerordentlichen Nachentrichtungsrechts
§ 22 Nachentrichtung für Zeiten der freiwilligen Versicherung
URL: http://www.buzer.de/gesetz/5859/index.htm