interne Verweise
Zitat in folgenden NormenVerordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters (ZStVBetrV)
V. v. 23.09.2005 BGBl. I S. 2885; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 2 ZStVBetrV Inhalt und Zweck des Registers (vom 01.07.2021) ... Verfahren sowie Verfahren der Behörden der Zollverwaltung nach § 14a Absatz 1 und § 14b Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu dem Zweck gespeichert, die Durchführung von Strafverfahren effektiver zu gestalten, ...
§ 3 ZStVBetrV Übermittlung von Daten an das Register (vom 01.07.2021) ... Finanzbehörden und die Behörden der Zollverwaltung nach § 14a Absatz 1 und § 14b Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (mitteilende Stellen) übermitteln, sobald ein Strafverfahren bei ihnen anhängig wird, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 1 SoMiBG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ... „§ 14a Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren § 14b Rechte und Pflichten bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren ... durchführen." 16. Nach § 14 werden die folgenden §§ 14a bis 14c eingefügt: „§ 14a Selbstständige Durchführung von ... 14 zustehen, die Ermittlungsverfahren nach Maßgabe dieser Vorschrift und in den Grenzen des § 14b selbstständig durch, wenn die Tat ausschließlich eine Straftat nach § 266a des ... die Staatsanwaltschaft kann die Strafsache jederzeit wieder an sich ziehen. § 14b Rechte und Pflichten bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
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