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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben
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§ 10 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer/zur Werkstoffprüferin (WerkstoffAusbV k.a.Abk.)

V. v. 29.05.1996 BGBl. I S. 773; aufgehoben durch § 22 V. v. 25.06.2013 BGBl. I S. 1693
Geltung ab 01.08.1996; FNA: 806-21-1-206 Berufliche Bildung
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§ 10 Aufheben von Vorschriften



Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Ausbildungsberufe Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin und Universalhärter/Universalhärterin sind nicht mehr anzuwenden.