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§ 3 - Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.1974 BGBl. I S. 3591; aufgehoben durch § 21 V. v. 18.05.2011 BGBl. I S. 928
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 7102-37 Genehmigungs- und überwachungsbedürftige Anlagen
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§ 3 Allgemeine Anforderungen



(1) Gashochdruckleitungen müssen nach den Vorschriften des Anhangs zu dieser Verordnung und im übrigen nach dem Stand der Technik errichtet und betrieben werden.

(2) Soweit Gashochdruckleitungen auch Verordnungen nach § 3 Abs. 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes unterliegen, gelten hinsichtlich ihrer Beschaffenheit die Anforderungen nach diesen Verordnungen; die Übereinstimmung mit diesen Anforderungen muß gemäß den in diesen Verordnungen festgelegten Verfahren festgestellt und bestätigt sein. Insoweit entfällt im Rahmen der Anzeige nach § 5 sowie der Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 6 eine Prüfung der Einhaltung dieser Beschaffenheitsanforderungen.

(3) Die zuständige Behörde kann von den Vorschriften des Anhangs zu dieser Verordnung Ausnahmen zulassen. Im übrigen kann von dem Stand der Technik abgewichen werden, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

(4) Für Gashochdruckleitungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 wird die Einhaltung des Standes der Technik vermutet, wenn die technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) beachtet worden sind.



 

Zitierungen von § 3 Verordnung über Gashochdruckleitungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GasHDrLtgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GasHDrLtgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 GasHDrLtgV Weitergehende Anforderungen
... müssen ferner den über die Vorschriften des § 3 Abs. 1 hinausgehenden Anforderungen genügen, die von der zuständigen Behörde im ...
§ 5 GasHDrLtgV Anzeige und Beanstandung von Leitungsvorhaben
... die angegebene Bauart und Betriebsweise der Gashochdruckleitung den Anforderungen des § 3 entsprechen. (2) Die zuständige Behörde kann das Vorhaben innerhalb einer ... die angegebene Bauart und Betriebsweise der Gashochdruckleitung den Anforderungen des § 3 entsprechen oder 2. weitergehende Anforderungen nach § 4 gestellt ...
§ 6 GasHDrLtgV Inbetriebnahme, Untersagung
... Bedenken bestehen und er hierüber eine Bescheinigung (Vorabbescheinigung) erteilt hat. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (2) Die Gashochdruckleitung ist binnen einer ...
§ 7 GasHDrLtgV Wesentliche Änderungen
... ein Leitungsabschnitt wesentlich geändert oder erweitert werden, so gelten die §§ 3 bis 6 entsprechend. Als wesentlich ist jede Änderung anzusehen, die die Sicherheit der ...
§ 14 GasHDrLtgV Ausschuß für Gashochdruckleitungen
... und Technik entsprechende Vorschriften vorzuschlagen und 2. die dem in § 3 Abs. 1 genannten Stand der Technik entsprechenden Regeln (Technische Regeln) zu ermitteln.  ...
Anhang GasHDrLtgV (zu § 3 Abs. 1)