Anlage 1 - Investitionszulagengesetz 1999 (InvZulG 1999)

neugefasst durch B. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 4034; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.12.2004 BGBl. I S. 3603
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 707-6-1-6 Wirtschaftsförderung

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 Satz 2)


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

Sensible Sektoren sind:

1.
Stahlindustrie (Multisektoraler Regionalbeihilferahmen vom 13. Februar 2002, geändert durch Mitteilung der Kommission vom 1. November 2003, ABl. EU Nr. C 263 S. 3, in Verbindung mit Anhang B),

2.
Schiffbau (Mitteilung der Kommission "Rahmenbestimmungen für Beihilfen an den Schiffbau", ABl. EU Nr. C 317 S. 11 vom 30. Dezember 2003, geändert durch Berichtigung vom 30. April 2004, ABl. EU Nr. C 104 S. 71),

3.
Kraftfahrzeug-Industrie (Multisektoraler Regionalbeihilferahmen vom 13. Februar 2002, geändert durch Mitteilung der Kommission vom 1. November 2003, ABl. EU Nr. C 263 S. 3, in Verbindung mit Anhang C),

4.
Kunstfaserindustrie (Multisektoraler Regionalbeihilferahmen vom 13. Februar 2002, geändert durch Mitteilung der Kommission vom 1. November 2003, ABl. EU Nr. C 263 S. 3, in Verbindung mit Anhang D),

5.
Landwirtschaftssektor (Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor, ABl. EG Nr. C 28 S. 2 vom 1. Februar 2000),

6.
Fischerei- und Aquakultursektor (Leitlinien für die Prüfung der einzelstaatlichen Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor vom 20. Januar 2001, ABl. EG Nr. C 19 S. 7) und

7.
Verkehrssektor (Verordnung (EWG) Nr. 1107/70 des Rates vom 4. Juni 1970 über Beihilfen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr, ABl. EG Nr. L 130 S. 1, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 543/97 des Rates vom 17. März 1997, ABl. EG Nr. L 84 S. 6, Mitteilung der Kommission "Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr", ABl. EU Nr. C 13 S. 3 vom 17. Januar 2004, und Anwendung der Artikel 92 und 93 des EG-Vertrages sowie des Artikels 61 des EWR-Abkommens auf staatliche Beihilfen im Luftverkehr, ABl. EG Nr. C 350 S. 5 vom 10. Dezember 1994).

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Zitierungen von Anlage 1 InvZulG 1999

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 InvZulG 1999 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvZulG 1999 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 InvZulG 1999 Betriebliche Investitionen
...  Die Nummern 1 bis 3 gelten nur, soweit in den sensiblen Sektoren, die in der Anlage 1 zu diesem Gesetz aufgeführt sind, die Förderfähigkeit nicht ausgeschlossen ist. Das ... Rechtsvorschriften die Liste der sensiblen Sektoren im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 (Anlage 1 zu diesem Gesetz), in denen die Europäische Kommission die Förderfähigkeit ganz ...
§ 10 InvZulG 1999 Anwendungsbereich
... von Investitionszulagen nicht überschritten wird. (9) Nummer 1 der Anlage 1 zu diesem Gesetz in der Fassung des Gesetzes vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645) ist bei ... die nach dem 23. Juli 2002 begonnen worden sind. (10) Die Nummern 3 und 4 der Anlage 1 zu diesem Gesetz in der Fassung des Gesetzes vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645) sind bei ... von Investitionszulagen nicht überschritten wird. (11) Nummer 6 der Anlage 1 zu diesem Gesetz in der Fassung des Gesetzes vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645) ist bei ...


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