§ 7 Weitere Regelungen zur Meisterprüfung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen
V. v. 28.02.2020 BGBl. I S. 246
Artikel 3 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Glasveredlermeisterverordnung ... Handwerksordnung errichteten Meisterprüfungsausschuss fortzuführen." 2. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Weitere Regelungen zur Meisterprüfung ... fortzuführen." 2. § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Weitere Regelungen zur Meisterprüfung (1) Die Prüfung in den Teilen III und ...
Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts
V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Artikel 2 MPVerfNeuRegV Folgeänderungen ... bestimmt sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung." (15) In § 7 Absatz 2 der Glasveredlermeisterverordnung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 994), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I ...
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