Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2020 aufgehoben
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§ 8 - Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung (KfzTechMstrV)

V. v. 10.08.2000 BGBl. I S. 1286; aufgehoben durch § 15 V. v. 28.11.2019 BGBl. I S. 1987
Geltung ab 01.01.2001; FNA: 7110-3-140 Handwerk im Allgemeinen
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§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Gleichzeitig treten die Kraftfahrzeugelektrikermeisterverordnung vom 18. August 1988 (BGBl. I S. 1688) und die Kraftfahrzeugmechanikermeisterverordnung vom 18. August 1988 (BGBl. I S. 1691) außer Kraft.



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