Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Milch-Güteverordnung (MilchGüV k.a.Abk.)

V. v. 09.07.1980 BGBl. I S. 878, 1081; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 11.01.2021 BGBl. I S. 47
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 7842-1-7 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
| |

§ 3 Einstufung der Anlieferungsmilch



(1) 1Die Anlieferungsmilch ist auf Grund der Untersuchungsergebnisse nach § 2 Abs. 3 Satz 1 in Klassen einzustufen. 2Hierzu sind aus den festgestellten Keimzahlwerten der Untersuchungen der letzten zwei Monate der geometrische Mittelwert, auf Tausend gerundet, zu bilden und die folgende Bewertung zugrunde zu legen:

Mittlerer Keimzahlwert
pro cm³
(Geometrischer Mittelwert)
Klasse
bis 100.0001
über 100.0002.


(2) (weggefallen)

(3) 1Die Abnehmer können bei Vorliegen folgender Bedingungen einen Zuschlag für eine Klasse S bezahlen:

1.
der Keimgehalt der Milch darf im geometrischen Mittel über die letzten zwei Monate den Wert von 50.000 Keimen je cm³ nicht überschreiten;

2.
der Gehalt an somatischen Zellen darf im geometrischen Mittel über die letzten drei Monate den Wert von 300.000 je cm³ nicht überschreiten;

3.
Hemmstoffe dürfen nicht nachgewiesen sein;

4.
es darf kein Verdacht auf Wasserzusatz bestehen;

5.
die Untersuchungsergebnisse dürfen nicht in eine Berechnung eingegangen sein, die zur Anordnung

a)
der Aussetzung der Lieferung oder zur Anordnung bestimmter Anforderungen hinsichtlich der Behandlung und Verwendung von Rohmilch nach Anhang IV Kapitel II Nr. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. EU Nr. L 139 S. 206, Nr. L 226 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung oder

b)
einer erneuten Aussetzung der Lieferung von Rohmilch aus dem Erzeugerbetrieb nach § 9 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung

geführt hat.

2Das Bezahlen eines Zuschlages ist der nach Landesrecht zuständigen Stelle mitzuteilen.





 

Frühere Fassungen von § 3 Milch-Güteverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 1 Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
aktuell vorher 15.08.2007Artikel 17 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
aktuellvor 15.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Milch-Güteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 MilchGüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchGüV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MilchGüV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (vom 01.01.2011)
... Abnehmer hat die Ergebnisse der Untersuchungen nach § 2 und die Einstufung nach § 3 laufend aufzuzeichnen. Er hat ferner den Auszahlungspreis nach § 4 laufend ...
§ 7 MilchGüV Ordnungswidrigkeiten (vom 15.08.2007)
... 2. einer Mitteilungspflicht nach § 2 Abs. 10 zuwiderhandelt, 3. entgegen § 3 Anlieferungsmilch nicht oder nicht ordnungsgemäß bewertet oder 4. entgegen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Artikel 1 MilchRÄndV Änderung der Milch-Güteverordnung
... „wenn sie" die Wörter „oder er" eingefügt. 3. In § 3 Absatz 3 Satz 1 werden im einleitenden Satzteil die Wörter „Molkereien oder ...

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Artikel 17 EULMRDV Änderung der Milch-Güteverordnung
... ersetzt. 2. § 2 Abs. 10 Satz 2 wird aufgehoben. 3. § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst: „5. die Untersuchungsergebnisse ...