Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FachkAußPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FachkAußPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FachkAußPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Geprüften Fachkauffrau für Außenwirtschaft nach den §§ 2 bis 8 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 3 FachkAußPrV Gliederung und Durchführung der Prüfung (vom 21.11.2015)
... Praxis dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung kann alle in § 4 genannten Prüfungsanforderungen umfassen. Die Dauer der Präsentation soll dabei zehn ...


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