Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.02.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 2a - Düngemittelgesetz (DüngMG k.a.Abk.)

G. v. 15.11.1977 BGBl. I S. 2134; aufgehoben durch § 18 G. v. 09.01.2009 BGBl. I S. 54, 136
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7820-2 Ackerbau und Pflanzenbau
| |

§ 2a EG-Düngemittel


§ 2a wird in 1 Vorschrift zitiert

Düngemittel dürfen mit der Bezeichnung "EG-Düngemittel" gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einem Düngemitteltyp entsprechen, der im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel (ABl. EU Nr. L 304 S. 1) festgelegt worden ist.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 2a Düngemittelgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a DüngMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüngMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 DüngMG Bußgeldvorschriften
... § 2 Abs. 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 2 oder entgegen § 2a Düngemittel gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, 3. einer ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed