Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

Künstlersozialabgabe-Verordnung 2002 (KSAbgV 2002 k.a.Abk.)

V. v. 28.09.2001 BGBl. I S. 2586; aufgehoben durch Artikel 162 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 13.10.2001; FNA: 8253-1-3-13 Künstlersozialversicherung
|
Eingangsformel
§ 1
§ 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 26 Abs. 5 des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705) der zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2534) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1



Der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe beträgt im Jahr 2002 3,8 vom Hundert.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed