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§ 421b - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 421b Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland



1Die Bundesagentur berät im Rahmen eines Modellvorhabens Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhalten, zu den Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Fragen und begleitet sie bei der Durchführung der entsprechenden Verfahren. 2Das Modellvorhaben ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. 3§ 363 Absatz 1 Satz 2 findet keine Anwendung.



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Frühere Fassungen von § 421b SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.08.2023Artikel 7 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
vom 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
aktuell vorher 21.08.2019Artikel 2 Fachkräfteeinwanderungsgesetz
vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
aktuell vorher 06.08.2016Artikel 1 Integrationsgesetz
vom 31.07.2016 BGBl. I S. 1939
aktuell vorher 24.10.2015Artikel 10 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuellvor 01.04.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 421b SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 421b SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 10 AsylVfBeschlG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... mit Aufenthaltsgestattung". b) Die Angabe zu den §§ 421 bis 421u wird wie folgt gefasst: „§ 421 Förderung der Teilnahme an ...

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 2 FachKrEG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... wird nach der Angabe zu § 421a folgende Angabe eingefügt: „ § 421b Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im ... ersetzt. 6. Nach § 421a wird folgender § 421b eingefügt: „§ 421b Erprobung einer zentralen Servicestelle für ... 6. Nach § 421a wird folgender § 421b eingefügt: „ § 421b Erprobung einer zentralen Servicestelle für anerkennungssuchende Fachkräfte im ...
Artikel 2a FachKrEG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 421b wie folgt gefasst: „§ 421b (weggefallen)". 2. § 421b ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 421b wie folgt gefasst: „ § 421b (weggefallen) ". 2. § 421b wird ... § 421b wie folgt gefasst: „§ 421b (weggefallen)". 2. § 421b wird ...

Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 575
Artikel 2 SozSchPG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe § 421b die folgende Angabe eingefügt: „§ 421c Vorübergehende ... 421c Vorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit". 2. Nach § 421b wird folgender § 421c eingefügt: „§ 421c Vorübergehende ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 7 FachKrEFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... anzugeben." 2. In § 421b Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2023" durch die Angabe „31. Dezember 2026" ...