§ 115 Leistungen
Die allgemeinen Leistungen umfassen
- 1.
- Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
- 2.
- Leistungen zur Förderung der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung einschließlich der Berufsausbildungsbeihilfe und der Assistierten Ausbildung,
- 3.
- Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- 4.
- Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
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interne Verweise§ 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen (vom 01.01.2022) ... von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben nach a) den §§ 112 bis 114, 115 Nummer 1 bis 3 mit Ausnahme berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen und der Berufsausbildungsbeihilfe sowie ...
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung (vom 01.07.2023) ... mit Behinderungen nach diesem Buch gelten entsprechend 1. die §§ 112 bis 114, 115 Nummer 1 bis 3 mit Ausnahme berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen und der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012 ... 114 Leistungsrahmen Zweiter Unterabschnitt Allgemeine Leistungen § 115 Leistungen § 116 Besonderheiten Dritter Unterabschnitt Besondere ... Leistungen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach den §§ 112 bis 114, 115 Nummer 1 bis 3 mit Ausnahme berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen und der ... bestimmt ist. Zweiter Unterabschnitt Allgemeine Leistungen § 115 Leistungen Die allgemeinen Leistungen umfassen 1. Leistungen zur ...
Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
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