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§ 179 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 179 Maßnahmezulassung



(1) Eine Maßnahme ist von der fachkundigen Stelle zuzulassen, wenn sie

1.
nach Gestaltung der Inhalte, der Methoden und Materialien ihrer Vermittlung sowie der Lehrorganisation eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt und nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist,

2.
angemessene Teilnahmebedingungen bietet und die räumliche, personelle und technische Ausstattung die Durchführung der Maßnahme gewährleisten und

3.
nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant und durchgeführt wird, insbesondere die Kosten und die Dauer angemessen sind; die Dauer ist angemessen, wenn sie sich auf den Umfang beschränkt, der notwendig ist, um das Maßnahmeziel zu erreichen.

(2) 1Die Kosten einer Maßnahme nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 und nach den §§ 81 und 82 sind angemessen, wenn sie sachgerecht ermittelt worden sind und die von der Bundesagentur für das jeweilige Maßnahme- oder Bildungsziel zweijährlich ermittelten durchschnittlichen Kostensätze nicht überschreiten oder die Überschreitung der durchschnittlichen Kostensätze auf notwendige besondere Aufwendungen zurückzuführen ist. 2Überschreiten die kalkulierten Maßnahmekosten aufgrund dieser Aufwendungen die durchschnittlichen Kostensätze um mehr als 25 Prozent, bedarf die Zulassung dieser Maßnahmen der Zustimmung der Bundesagentur.

(3) Eine Maßnahme, die im Ausland durchgeführt wird, kann nur zugelassen werden, wenn die Durchführung im Ausland für das Erreichen des Maßnahmeziels besonders dienlich ist.





 

Frühere Fassungen von § 179 SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2020Artikel 1 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
vom 20.05.2020 BGBl. I S. 1044
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuellvor 01.01.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 179 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 179 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (vom 01.01.2022)
...  1. eines Trägers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende und nach § 179 zugelassene Maßnahme anbietet, 2. eines Trägers, der eine ...
§ 176 SGB III Grundsatz (vom 01.04.2012)
... nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 bedürfen der Zulassung nach § 179 durch eine fachkundige Stelle. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den ... Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 bedürfen der Zulassung nach den §§ 179 und ...
§ 180 SGB III Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (vom 01.07.2023)
... Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, ist angemessen im Sinne des § 179 Absatz 1 Nummer 3 , wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der ...
§ 443 SGB III Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (vom 01.04.2012)
... Fassung erteilt wurden, sind den Zulassungen nach den §§ 176 und 178 sowie § 179 in Verbindung mit § 180 gleichgestellt. Ein Anspruch auf Vergütung für ...
 
Zitat in folgenden Normen

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)
V. v. 02.04.2012 BGBl. I S. 504; zuletzt geändert durch Artikel 118 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 3 AZAV Maßnahmezulassung (vom 01.10.2020)
... Eine Maßnahme lässt nach § 179 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch eine erfolgreiche Teilnahme erwarten, wenn 1. Ziele, Dauer und Inhalte der ... zweijährlich, erstmals im Jahr 2022, die durchschnittlichen Kostensätze nach § 179 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch . Grundlage sind die der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Kostensätze der ... der vorangegangenen zwei Kalenderjahre. (3) Bei der Prüfung nach § 179 Absatz 1 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch , ob die Kosten einer Maßnahme angemessen sind, berücksichtigt die fachkundige Stelle ... Teilnehmenden zu Grunde zu legen. (4) Als besondere Aufwendungen im Sinne des § 179 Absatz 2 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch können insbesondere solche Aufwendungen anerkannt werden, die begründet sind durch ... Prüfung der fachkundigen Stelle soll die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung nach § 179 Absatz 2 Satz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch von einem besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesse an der Maßnahme und dem Nachweis ...
§ 5 AZAV Zulassungsverfahren (vom 01.10.2020)
... für die Prüfung von Maßnahmen, deren Kosten die Durchschnittskostensätze nach § 179 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen. (4) Die Dauer der Zulassung von Maßnahmen ...

Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
neugefasst durch B. v. 01.07.1997 BGBl. I S. 1625; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
§ 6 BerRehaG Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (vom 01.04.2012)
... Verfolgte, die an nach § 81 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit den §§ 176 bis 180 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Förderung zugelassenen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 2 BürgerGG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Abschluss in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, ist angemessen im Sinne des § 179 Absatz 1 Nummer 3 , wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der ...

Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 1 BeWeAusbFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt. 23. § 179 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. b) Nach ...
Artikel 18 BeWeAusbFG Änderung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
... zweijährlich, erstmals im Jahr 2022, die durchschnittlichen Kostensätze nach § 179 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch . Grundlage sind die der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Kostensätze der zugelassenen ... Maßnahmen der vorangegangenen zwei Kalenderjahre. (3) Bei der Prüfung nach § 179 Absatz 1 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch , ob die Kosten einer Maßnahme angemessen sind, berücksichtigt die fachkundige Stelle ... Teilnehmenden zu Grunde zu legen. (4) Als besondere Aufwendungen im Sinne des § 179 Absatz 2 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch können insbesondere solche Aufwendungen anerkannt werden, die begründet sind durch ... Prüfung der fachkundigen Stelle soll die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung nach § 179 Absatz 2 Satz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch von einem besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesse an der Maßnahme und dem Nachweis ...

Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
G. v. 02.03.2009 BGBl. I S. 416
Artikel 10 StabSiG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Arbeitszeitsalden, 3. bei der Berechnung der Nettoentgeltdifferenz nach § 179 Absatz 1 bleiben auf Grund von kollektivrechtlichen Beschäftigungssicherungsvereinbarungen ab ... Änderungen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit außer Betracht; § 179 Absatz 2 findet insoweit keine Anwendung. (3) § 354 gilt bis zum 31. Dezember ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 1 EinglVerbG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
...  7. Dem § 179 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Bei der Berechnung der ...
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... § 177 Fachkundige Stelle § 178 Trägerzulassung § 179 Maßnahmezulassung § 180 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen ... eines Trägers, der eine dem Maßnahmeziel und -inhalt entsprechende und nach § 179 zugelassene Maßnahme anbietet, 2. eines Trägers, der eine ... Maßnahmen nach § 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 bedürfen der Zulassung nach § 179 durch eine fachkundige Stelle. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ ... Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 bedürfen der Zulassung nach den §§ 179 und 180. § 177 Fachkundige Stelle (1) Fachkundige Stellen im Sinne ... insbesondere über Rücktritts- und Kündigungsrechte enthalten. § 179 Maßnahmezulassung (1) Eine Maßnahme ist von der fachkundigen Stelle ... in einem allgemein anerkannten Ausbildungsberuf führt, ist angemessen im Sinne des § 179 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um ... „§ 96" ersetzt. dd) In Nummer 3 wird jeweils die Angabe „§ 179 " durch die Angabe „§ 106" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 werden ... Fassung erteilt wurden, sind den Zulassungen nach den §§ 176 und 178 sowie § 179 in Verbindung mit § 180 gleichgestellt. Ein Anspruch auf Vergütung für die ...

GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2309
Artikel 1 GKV-FinG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... dass 67 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach § 179 des Dritten Buches berücksichtigt werden. Die individuelle Verringerung des monatlichen ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Arbeitsentgeltverordnung (ArEV)
neugefasst durch B. v. 18.12.1984 BGBl. I S. 1642, 1644; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3385
§ 2 ArEV
... 80 vom Hundert des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen, 5. steuerfreie ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2007
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3268
Anlage SGB3EntgV 2007 (zu § 1) Pauschaliertes Nettoentgelt
... arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes: 1. ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2008
V. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3066; aufgehoben durch § 2 V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2782
Anlage SGB3EntgV 2008 (zu § 1) Pauschaliertes Nettoentgelt
... arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes: 1. ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2009
V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2782; aufgehoben durch § 3 V. v. 16.12.2009 BGBl. I S. 3908
Anlage SGB3EntgV 2009 (zu § 1) Pauschaliertes Nettoentgelt
... arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes: 1. ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2010
V. v. 16.12.2009 BGBl. I S. 3908; aufgehoben durch § 3 V. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1833
Anlage 1 SGB3EntGV 2010 (zu § 1) Pauschaliertes Nettoentgelt
... arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes: 1. ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2011
V. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1833; aufgehoben durch § 3 V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2696
Anlage 1 SGB3EntGV 2011 (zu § 1) Pauschaliertes Nettoentgelt
... arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes: 1. ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2012
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2696; aufgehoben durch § 3 V. v. 07.12.2012 BGBl. I S. 2607
Anlage 1 SGB3EntGV 2012 (zu § 1) Pauschaliertes Nettoentgelt
... arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes: 1. ...

Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld für das Jahr 2006
V. v. 23.12.2005 BGBl. I S. 3481
Anlage SGB3EntgV 2006
...  Brutto- arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes und ... Brutto- arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgett nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes und ... Brutto- arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes und ... Brutto- arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes und ... Brutto- arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes und ... Brutto- arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes und ... Brutto- arbeitsentgelt Pauschaliertes Nettoentgelt nach § 179 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes und ...