interne Verweise§ 37 ErbStG Anwendung des Gesetzes (vom 06.12.2024) ... auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 6. Juni 2013 entsteht. (9) § 34 Absatz 2 Nummer 2 in der Fassung des Artikels 17 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042) ist auf Erwerbe ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG)
G. v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018
Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
G. v. 22.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 192
Artikel 11 ImmoVVDigG Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung ... der Maßgabe, dass die Anzeigen abweichend von Absatz 1 elektronisch nach Maßgabe des § 34 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes zu erstatten sind; 2. sonstige Urkundspersonen, soweit ihnen Geschäfte des ... der Maßgabe, dass die Anzeigen abweichend von Absatz 1 elektronisch nach Maßgabe des § 34 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes zu erstatten sind; 2. sonstige Urkundspersonen. Im Fall des Satzes 1 ...
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