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Zitierungen von § 74 WDO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 WDO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WDO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 68 WDO Bestimmung der Wehrdienstgerichte
... Beschwerden von Soldaten (Wehrdienstgerichte) sind die Truppendienstgerichte (§§ 69 bis 79) und das Bundesverwaltungsgericht (§ ...
§ 75 WDO Besetzung
... des Truppendienstgerichts ausgelost sind. Insoweit findet eine besondere Auslosung statt; § 74 Abs. 3, 5 und 6 gilt entsprechend. Das Amt als ehrenamtlicher Richter bei einer anderen ...
§ 80 WDO Wehrdienstsenate, Errichtung, Zusammensetzung, Zuständigkeit (vom 08.09.2015)
... Richter berufen, andere Soldaten oder frühere Soldaten für zwei Jahre. § 74 Abs. 3 Satz 2 und 3, Abs. 4 bis 8 sowie die §§ 77 bis 79 gelten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 15 BwEinsatzBerStG Änderung der Wehrdisziplinarordnung
... Feldwebel, bei Stabsunteroffizieren zum Dienstgrad Unteroffizier" ersetzt. 4. In § 74 Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „Kreiswehrersatzämter" durch die Wörter „Karrierecenter ...

Gesetz zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
G. v. 06.09.2013 BGBl. I S. 3559
Artikel 1 SGleiGÄndG Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes
... ehrenamtliche Richterin oder der andere ehrenamtliche Richter Stabsoffizier sein muss; § 74 Absatz 8 der Wehrdisziplinarordnung gilt entsprechend. § 16g ...

Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897
Artikel 3 EUGleichbUmsG Änderungen in anderen Gesetzen
... in der die verschiedenen Teilstreitkräfte angemessen zu berücksichtigen sind; § 74 Abs. 8 der Wehrdisziplinarordnung gilt entsprechend." d) Absatz 11 Satz 2 wird ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG)
Artikel 1 G. v. 27.12.2004 BGBl. I S. 3822; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 16f SGleiG Wahlanfechtung (vom 14.09.2013)
... ehrenamtliche Richterin oder der andere ehrenamtliche Richter Stabsoffizier sein muss; § 74 Absatz 8 der Wehrdisziplinarordnung gilt ...