Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 15.04.1997 BGBl. I S. 782; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 3 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Geltung ab 19.04.1997; FNA: 8052-1-1 Frauenarbeitsschutz
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§ 1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen


§ 1 wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) Der Arbeitgeber muß rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende oder stillende Mütter durch die chemischen Gefahrstoffe, biologischen Arbeitsstoffe, physikalischen Schadfaktoren, die Verfahren oder Arbeitsbedingungen nach Anlage 1 dieser Verordnung gefährdet werden können, Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung beurteilen. Die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz bleiben unberührt.

(2) Zweck der Beurteilung ist es,

1.
alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Arbeitnehmerinnen abzuschätzen und

2.
die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu bestimmen.

(3) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dieser Verordnung in eigener Verantwortung wahrzunehmen.

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Zitierungen von § 1 Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MuSchArbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MuSchArbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MuSchArbV Unterrichtung
... oder Personalrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Beurteilung nach § 1 und über die zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am ...
§ 3 MuSchArbV Weitere Folgerungen aus der Beurteilung
... Ergibt die Beurteilung nach § 1 , daß die Sicherheit oder Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen gefährdet ist und ...
Anlage 1 MuSchArbV (zu § 1 Abs. 1) Nicht erschöpfende Liste der chemischen Gefahrstoffe und biologischen Arbeitsstoffe, der physikalischen Schadfaktoren sowie der Verfahren und Arbeitsbedingungen nach § 1 Abs. 1 (vom 30.05.2017)
 
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Zitat in folgenden Normen

Mutterschutzverordnung für Soldatinnen (MuSchSoldV)
neugefasst durch B. v. 18.11.2004 BGBl. I S. 2858; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
§ 3a MuSchSoldV
... §§ 1 bis 5 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz vom 15. April 1997 (BGBl. I S. ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Mutterschutzverordnung (MuSchV)
neugefasst durch B. v. 11.11.2004 BGBl. I S. 2828; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320
§ 2a MuSchV
... §§ 1 bis 5 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz vom 15. April 1997 (BGBl. I S. ...


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