interne Verweise§ 8 PodG (vom 07.12.2007) ... ausgeübt worden ist. Die Unterrichtung des Herkunftsmitgliedstaats gemäß § 7c erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 32 HeilbAnerkRUG Änderung des Podologengesetzes ... oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen, zu übermitteln. § 7c Podologinnen und Podologen im Sinne des § 7a haben beim Erbringen der ... ausgeübt worden ist. Die Unterrichtung des Herkunftsmitgliedstaats gemäß § 7c erfolgt durch die zuständige Behörde des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6059/v152866.htm