interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes ... der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst § 9a Zweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten § 9b Protokollierung ... der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst § 9a Zweckbindung der Übermittlung personenbezogener Daten (1) Die empfangende Stelle ... ihr nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 übermittelte personenbezogene Daten abweichend von § 9a Absatz 1 Satz 2 auch ohne Zustimmung des Bundesnachrichtendienstes zur operativen Anwendung unmittelbaren Zwangs ... 1 Nummer 1 kann der Bundesnachrichtendienst eine Zusicherung der empfangenden Stelle einholen. § 9a Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Der Bundesnachrichtendienst darf die mit dem Zweck der ... zu anderen Zwecken ist nur in den Fällen des § 11b Absatz 5 zulässig; § 9a Absatz 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung." c) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ...
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