Zitierungen von § 9d BNDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9d BNDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes
... der Übermittlung § 9c Verbundene personenbezogene Daten § 9d Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten § 9e ... darf die übermittelten weiteren personenbezogenen Daten nicht weiterverarbeiten. § 9d Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten (1) ...


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