Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes ... 9d Pflicht zur Übermittlung vervollständigter oder berichtigter Daten § 9e Verbot der Übermittlung § 9f Schutz von minderjährigen Personen bei ... ohne Bedeutung ist und keine Auswirkungen auf andere Sachverhalte erkennbar sind. § 9e Verbot der Übermittlung (1) Der Bundesnachrichtendienst darf keine ...
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