§ 18a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 20 PostPersRG Rechtsaufsicht (vom 06.06.2015) ... 4 bis 18 und gegen Anordnungen des Bundesministeriums der Finanzen auf Grund der §§ 1 bis 20 verstoßen hat und trotz Hinweises auf diese Vorschrift durch das Bundesministerium ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3386
Artikel 10 AltGGEG Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes ... 8 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1514) geändert worden ist, wird folgender § 18a eingefügt: „§ 18a Ausgleichszahlung bei Anspruch auf Altersgeld ... geändert worden ist, wird folgender § 18a eingefügt: „§ 18a Ausgleichszahlung bei Anspruch auf Altersgeld Für Beschäftigte mit Anspruch ...
Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost
G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
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