Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Kenntnisse über das Gesundheits- und Veterinärwesen, die tierärztliche Praxis und Klinik,
- 2.
- Arbeitsschutz, Arbeitshygiene, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 3.
- Maßnahmen der Praxishygiene,
- 4.
- Anwenden und Pflegen medizinisch-technischer Geräte und Instrumente,
- 5.
- Umgehen mit Klienten und Patienten,
- 6.
- Sofortmaßnahmen bei Notfällen,
- 7.
- Mitwirken bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen des Tierarztes,
- 8.
- Durchführen von Laborarbeiten einschließlich der Qualitätssicherung,
- 9.
- Umgehen mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie mit Heil- und Hilfsmitteln,
- 10.
- Anwenden von medizinischen Fachausdrücken und Grundkenntnissen über Krankheiten von Tieren,
- 11.
- Vergleichende Anatomie, Physiologie und Pathologie,
- 12.
- Prävention und Prophylaxe,
- 13.
- Organisieren von Verwaltungs- und Praxisabläufen einschließlich Textverarbeitung,
- 14.
- Durchführen des Abrechnungswesens.