§ 37 - Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV)

neugefasst durch B. v. 11.12.1998 BGBl. I S. 3658; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 6 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 15.02.1992; FNA: 4142-1 Rechnungslegung der Kreditinstitute
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§ 37 Konzernrechnungslegung


§ 37 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

Auf den Konzernabschluß sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt, die §§ 1 bis 36 entsprechend anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 13 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) G. v. 25. Mai 2009 BGBl. I S. 1102 m.W.v. 29. Mai 2009

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Frühere Fassungen von § 37 RechKredV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.05.2009Artikel 13 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 37 RechKredV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 RechKredV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RechKredV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 38 RechKredV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.08.2021)
... (2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten auch für den Konzernabschluß im Sinne des § 37 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
§ 340i HGB Pflicht zur Aufstellung (vom 01.01.2020)
... 6 Buchstabe c verweist, tritt an dessen Stelle § 34 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 37 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3658), die zuletzt durch ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 13 BilMoG Änderung sonstigen Bundesrechts
... die zur Deckung begebener Schuldverschreibungen bestimmten Aktiva;". 11. In § 37 werden die Wörter „sowie § 39 Abs. 4 und 5" gestrichen. 12. In ...

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 11.04.2017 BGBl. I S. 802
Artikel 1 CSR-RL-UG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... 6 Buchstabe c verweist, tritt an dessen Stelle § 34 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 37 der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3658), die zuletzt durch ...


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