Tools:
Update via:
Synopse aller Änderungen der AtZüV am 15.07.2016
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. Juli 2016 durch Artikel 75 des 2. BRBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AtZüV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
AtZüV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 15.07.2016 geltenden Fassung | AtZüV n.F. (neue Fassung) in der am 15.07.2016 geltenden Fassung durch Artikel 75 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594 |
---|---|
Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen § 2 Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung § 3 Zuverlässigkeitsüberprüfungen § 4 (aufgehoben) § 5 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten § 6 Verfahren § 7 Abschluß der Zuverlässigkeitsüberprüfung § 8 Geltungsdauer; Wiederholungsüberprüfung § 9 Zutrittsregelung; Tätigkeitsaufnahme | |
(Text alte Fassung) § 10 Übergangsregelung | (Text neue Fassung) § 10 (aufgehoben) |
§ 11 (aufgehoben) Schlußformel | |
§ 10 Übergangsregelung | § 10 (aufgehoben) |
Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die vor dem 1. Juli 2010 beantragt wurden, sind nach dem bis dahin geltenden Recht zu Ende zu führen. |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/614/v199627-2016-07-15.htm