Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.06.2011 aufgehoben
Artikel 3
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Vereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder mit anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft zu setzen, durch welche Abkommen, Verträge, Vereinbarungen, Zusatzvereinbarungen, Durchführungsvereinbarungen und Protokolle ganz oder teilweise aufgehoben werden, die in dem in Artikel 4 Abs. 1 Buchstaben a bis f der Verordnung Nr. 1408/71 enthaltenen sachlichen Geltungsbereich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten geschlossen worden sind.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
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