Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage SLV vom 01.07.2011

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 3. SLVÄndV am 1. Juli 2011 und Änderungshistorie der SLV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage SLV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2011 geltenden Fassung
Anlage SLV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 3) Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere


vorherige Änderung

 


(1) Die Laufbahngruppe der Mannschaften umfasst folgende Laufbahnen:

1. Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes,

2. Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Truppendienstes,

3. Laufbahn der Mannschaften des Sanitätsdienstes,

4. Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Sanitätsdienstes,

5. Laufbahn der Mannschaften des Militärmusikdienstes,

6. Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Militärmusikdienstes.

(2) Die Laufbahngruppe der Unteroffiziere umfasst folgende Laufbahnen:

1. Laufbahnen der Fachunteroffiziere:

a) Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes,

b) Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve des allgemeinen Fachdienstes,

c) Laufbahn der Fachunteroffiziere des Sanitätsdienstes,

d) Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve des Sanitätsdienstes,

e) Laufbahn der Fachunteroffiziere des Militärmusikdienstes,

f) Laufbahn der Fachunteroffiziere der Reserve des Militärmusikdienstes,

2. Laufbahnen der Feldwebel:

a) Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes,

b) Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Truppendienstes,

c) Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes,

d) Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Sanitätsdienstes,

e) Laufbahn der Feldwebel des Militärmusikdienstes,

f) Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Militärmusikdienstes,

g) Laufbahn der Feldwebel des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,

h) Laufbahn der Feldwebel der Reserve des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,

i) Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes,

j) Laufbahn der Feldwebel der Reserve des allgemeinen Fachdienstes.

(3) Die Laufbahngruppe der Offiziere umfasst folgende Laufbahnen:

1. Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes,

2. Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes,

3. Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes,

4. Laufbahn der Offiziere der Reserve des Sanitätsdienstes,

5. Laufbahn der Offiziere des Militärmusikdienstes,

6. Laufbahn der Offiziere der Reserve des Militärmusikdienstes,

7. Laufbahn der Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,

8. Laufbahn der Offiziere der Reserve des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr,

9. Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes,

10. Laufbahn der Offiziere der Reserve des militärfachlichen Dienstes.