interne Verweise§ 17 SLV Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung (vom 01.01.2020) ... (3) § 13 Abs. 2 gilt entsprechend. (4) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 Abs. 1 kann zum Unteroffizier befördert werden, wer sich in einem Gefreitendienstgrad befindet und ... dem Dienstgrad Unteroffizier erfüllt. (5) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 Abs. 1 kann zum Stabsunteroffizier befördert werden, wer sich mindestens in einem ... Dienstgrad Stabsunteroffizier erfüllt. (6) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 kann zum Feldwebel befördert werden, wer sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung
V. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 3. SLVÄndV ... „(Feldwebelanwärter)" oder „(FA)"." 17. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6163/v84976.htm