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Zitierungen von § 23d GVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23d GVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Vereinsregisterverordnung (VRV)
Artikel 1 V. v. 10.02.1999 BGBl. I S. 147; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
§ 1 VRV Zuständigkeit (vom 30.09.2009)
... seinen Bezirk ein Vereinsregister, soweit nicht die Landesjustizverwaltung gemäß § 23d des Gerichtsverfassungsgesetzes die Führung des Vereinsregisters für die Bezirke ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 22 FGG-RG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... Abs. 5 Satz 2 wird nach der Angabe „§ 23b Abs. 3 Satz 2" die Angabe „, § 23c Abs. 2" eingefügt. 7. § 23a wird wie folgt gefasst:  ... an denen diese beteiligt sind." 9. Nach § 23b wird folgender § 23c eingefügt: „§ 23c (1) Bei den Amtsgerichten werden ... 9. Nach § 23b wird folgender § 23c eingefügt: „§ 23c (1) Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Betreuungssachen, ... Geschäfte des Betreuungsrichters nicht wahrnehmen." 10. Der bisherige § 23c wird § 23d und in Satz 1 werden die Wörter „Vormundschafts-, Betreuungs-, ...

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 840
Artikel 4 FixRÄndG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... durch die Wörter „die Landgerichte gehören" ersetzt. 2. In § 23d Satz 1 wird nach dem Wort „Handelssachen" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt ...