Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 33 GVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 GVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 GVG
... aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 , 34 nicht aufgenommen werden ...
§ 52 GVG (vom 01.07.2021)
... eine Berufung zum Schöffenamt nicht erfolgen soll. Im Falle des § 33 Nr. 3 gilt dies jedoch nur, wenn der Schöffe seinen Wohnsitz im Landgerichtsbezirk aufgibt. ...
§ 109 GVG (vom 30.07.2010)
... Richter kann nicht ernannt werden, wer zu dem Amt eines Schöffen unfähig ist oder nach § 33 Nr. 4 zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden soll. Zum ehrenamtlichen Richter ... berufen werden soll. Zum ehrenamtlichen Richter soll nicht ernannt werden, wer nach § 33 Nr. 6 zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 976
Artikel 1 4. GVGÄndG
... (BGBl. I S. 2474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 33 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 werden die Wörter „zu ...
Anzeige