§ 73 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 73 Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern


§ 73 hat 1 frühere Fassung und wird in 29 Vorschriften zitiert

(1) Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Einziehung an.

(2) Hat der Täter oder Teilnehmer Nutzungen aus dem Erlangten gezogen, so ordnet das Gericht auch deren Einziehung an.

(3) Das Gericht kann auch die Einziehung der Gegenstände anordnen, die der Täter oder Teilnehmer erworben hat

1.
durch Veräußerung des Erlangten oder als Ersatz für dessen Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung oder

2.
auf Grund eines erlangten Rechts.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung G. v. 13. April 2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094 m.W.v. 1. Juli 2017

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Frühere Fassungen von § 73 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 73 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 73b StGB Einziehung von Taterträgen bei anderen (vom 01.07.2017)
... Die Anordnung der Einziehung nach den §§ 73 und 73a richtet sich gegen einen anderen, der nicht Täter oder Teilnehmer ist, wenn  ...
§ 73c StGB Einziehung des Wertes von Taterträgen (vom 01.07.2017)
... einem anderen Grund nicht möglich oder wird von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Absatz 3 oder nach § 73b Absatz 3 abgesehen, so ordnet das Gericht die Einziehung eines Geldbetrages ...
§ 73e StGB Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (vom 29.12.2020)
... Die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzten aus der Tat auf ...
§ 76a StGB Selbständige Einziehung (vom 18.03.2021)
... über sie entschieden worden ist. (2) Unter den Voraussetzungen der §§ 73 , 73b und 73c ist die selbständige Anordnung der Einziehung des Tatertrages und die ...
§ 261 StGB Geldwäsche (vom 18.03.2021)
... bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden. Die §§ 73 bis 73e bleiben unberührt und gehen einer Einziehung nach § 74 Absatz 2, auch in ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 307 EGStGB Verfall
... neuen Rechts 1. über die Voraussetzungen des Verfalls (§§ 73 , 73a des Strafgesetzbuches), soweit das bisherige Recht den Verfall oder die Einziehung des ...
Artikel 313 EGStGB Noch nicht vollstreckte Strafen
... mehr anwendbare Strafvorschrift und zugleich eine andere Strafvorschrift verletzt hat (§ 73 Abs. 2 des Strafgesetzbuches in der bisherigen Fassung), so sind die Absätze 1 und 2 nicht ...
Artikel 316h EGStGB Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (vom 01.07.2017)
... nach diesem Zeitpunkt entschieden, sind abweichend von § 2 Absatz 5 des Strafgesetzbuches die §§ 73 bis 73c, 75 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 73d, 73e, 76, 76a, 76b und 78 Absatz 1 Satz 2 ...

Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung
G. v. 01.02.1877 RGBl. S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 6b G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
§ 14 EGStPO Übergangsregelung zum Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (vom 01.07.2017)
... dass deshalb nicht auf Verfall erkannt wird, weil Ansprüche eines Verletzten im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches  ...

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
§ 56 IRG Bewilligung der Rechtshilfe (vom 01.07.2017)
... Anordnung der Einziehung steht der rechtskräftigen Anordnung und Entscheidung im Sinne der §§ 73 , 74 des Strafgesetzbuches gleich. § 433 der Strafprozessordnung gilt ...

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
§ 30 OWiG Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (vom 01.07.2017)
... Personenvereinigung schließt es aus, gegen sie wegen derselben Tat die Einziehung nach den §§ 73 oder 73c des Strafgesetzbuches oder nach § 29a anzuordnen. (6) Bei Erlass eines ...

IStGH-Gesetz (IStGHG)
Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 44 IStGHG Vollstreckung von Anordnungen der Einziehung von Taterträgen (Zu Artikel 77 Abs. 2 Buchstabe b, Artikel 109 Abs. 2 des Römischen Statuts) (vom 13.12.2019)
... Zur Vollstreckung ordnet das Gericht die Einziehung von Taterträgen an. § 73 Absatz 2 und 3 , die §§ 73b, 73c und 73d des Strafgesetzbuches gelten entsprechend. (3) ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 422 StPO Abtrennung der Einziehung (vom 01.07.2017)
... die Herbeiführung einer Entscheidung über die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuches die Entscheidung über die anderen Rechtsfolgen der Tat ...
§ 459g StPO Vollstreckung von Nebenfolgen (vom 01.07.2021)
...  (4) Das Gericht ordnet den Ausschluss der Vollstreckung der Einziehung nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuchs an, soweit der aus der Tat erwachsene Anspruch auf ...
§ 459h StPO Entschädigung (vom 01.07.2021)
... Ein nach den §§ 73 bis 73b des Strafgesetzbuches eingezogener Gegenstand wird demjenigen, dem ein Anspruch auf ...
§ 459i StPO Mitteilungen (vom 01.07.2021)
... Der Eintritt der Rechtskraft der Einziehungsanordnung nach den §§ 73 bis 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 ...

Wirtschaftsstrafgesetz 1954
neugefasst durch B. v. 03.06.1975 BGBl. I S. 1313; zuletzt geändert durch Artikel 76 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 8 WiStrG 1954 Abführung des Mehrerlöses (vom 01.07.2017)
... Abführung des Mehrerlöses tritt an die Stelle der Einziehung von Taterträgen ( §§ 73 bis 73e und 75 des Strafgesetzbuches, § 29a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
...  (4) Das Gericht ordnet den Ausschluss der Vollstreckung der Einziehung nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuchs an, soweit der aus der Tat erwachsene Anspruch auf ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... werden die Wörter „Verfall und" gestrichen. d) Die Angaben zu den §§ 73 bis 76a werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 73 Einziehung von ... zu den §§ 73 bis 76a werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 73 Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern § 73a Erweiterte ... wird wie folgt gefasst: „Siebenter Titel Einziehung § 73 Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (1) Hat der Täter ... Einziehung von Taterträgen bei anderen (1) Die Anordnung der Einziehung nach den §§ 73 und 73a richtet sich gegen einen anderen, der nicht Täter oder Teilnehmer ist, wenn  ... einem anderen Grund nicht möglich oder wird von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Absatz 3 oder nach § 73b Absatz 3 abgesehen, so ordnet das Gericht die Einziehung eines Geldbetrages ... der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (1) Die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzten aus der Tat auf ... über sie entschieden worden ist. (2) Unter den Voraussetzungen der §§ 73 , 73b und 73c ist die selbständige Anordnung der Einziehung des Tatertrages und die ...
Artikel 2 VermAbschRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
... nach diesem Zeitpunkt entschieden, sind abweichend von § 2 Absatz 5 des Strafgesetzbuches die §§ 73 bis 73c, 75 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 73d, 73e, 76, 76a, 76b und 78 Absatz 1 Satz 2 ...
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
...  Würde die Herbeiführung einer Entscheidung über die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuches die Entscheidung über die anderen Rechtsfolgen der Tat ... (4) Das Gericht ordnet den Ausschluss der Vollstreckung der Einziehung nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuches an, soweit der Anspruch, der dem Verletzten aus der Tat auf ... § 459h Entschädigung des Verletzten (1) Ein nach den §§ 73 bis 73b des Strafgesetzbuches eingezogener Gegenstand wird dem Verletzten, dem ein Anspruch auf ... 459i Mitteilungen (1) Der Eintritt der Rechtskraft der Einziehungsanordnung nach den §§ 73 bis 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 ...
Artikel 4 VermAbschRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
... dass deshalb nicht auf Verfall erkannt wird, weil Ansprüche eines Verletzten im Sinne des § 73 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches  ...
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... dem Wort „Anordnung" das Komma und die Wörter „ungeachtet der Vorschrift des § 73 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuchs " gestrichen. bb) In den Nummern 4 und 5 in dem Satzteil vor Buchstabe a werden ... a werden die Wörter „des Verfalls oder" und die Wörter „ungeachtet des § 73 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuchs " gestrichen. bbb) In Buchstabe a wird die Angabe „§ 73d" durch ...

Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten
G. v. 24.10.2006 BGBl. I S. 2350
Artikel 1 RückgVermabschStG Änderung der Strafprozessordnung
... deshalb nicht auf Verfall erkannt, weil Ansprüche eines Verletzten im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 des Strafgesetzbuchs entgegenstehen, kann es dies im Urteil feststellen. In diesem ...
Artikel 2 RückgVermabschStG Änderung des Strafgesetzbuches
... 2006 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 73 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 73b, und § 73 Abs. 2 gelten ... gefasst: „§ 73 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 73b, und § 73 Abs. 2 gelten entsprechend."  ...

Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen sowie zur Änderung des Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetzes und des Ruanda-Strafgerichtshof-Gesetzes
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1349
Artikel 1 IRGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Einziehung vollstreckt werden soll, eine derartige Anordnung, ungeachtet der Vorschrift des § 73 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuchs, hätte getroffen werden können, 4. ...

Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 327
Artikel 1 GwStrRVG Änderung des Strafgesetzbuches*
... auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden. Die §§ 73 bis 73e bleiben unberührt und gehen einer Einziehung nach § 74 Absatz 2, auch in ...

Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen
G. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3214
Artikel 1 EinzVorvRUG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... des Verfalls oder der Einziehung zugrunde liegt, eine derartige Anordnung ungeachtet des § 73 Absatz 1 Satz 2 des Strafgesetzbuchs hätte getroffen werden können, wobei  ...

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
Artikel 6 2. CorStHG Änderung der Abgabenordnung
... nach § 47 steht einer Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuches nicht entgegen." 3. § 376 wird wie folgt ...


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