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§ 73c - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 73c Einziehung des Wertes von Taterträgen



1Ist die Einziehung eines Gegenstandes wegen der Beschaffenheit des Erlangten oder aus einem anderen Grund nicht möglich oder wird von der Einziehung eines Ersatzgegenstandes nach § 73 Absatz 3 oder nach § 73b Absatz 3 abgesehen, so ordnet das Gericht die Einziehung eines Geldbetrages an, der dem Wert des Erlangten entspricht. 2Eine solche Anordnung trifft das Gericht auch neben der Einziehung eines Gegenstandes, soweit dessen Wert hinter dem Wert des zunächst Erlangten zurückbleibt.





 

Frühere Fassungen von § 73c StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 73c StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73c StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 73e StGB Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (vom 29.12.2020)
... Die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzten aus der Tat auf Rückgewähr ... erloschen sind. (2) In den Fällen des § 73b, auch in Verbindung mit § 73c , ist die Einziehung darüber hinaus ausgeschlossen, soweit der Wert des Erlangten zur Zeit der ...
§ 76 StGB Nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes (vom 01.07.2017)
... Gegenstandes unzureichend oder nicht ausführbar, weil nach der Anordnung eine der in den §§ 73c oder 74c bezeichneten Voraussetzungen eingetreten oder bekanntgeworden ist, so kann das Gericht ...
§ 76a StGB Selbständige Einziehung (vom 01.04.2024)
... worden ist. (2) Unter den Voraussetzungen der §§ 73, 73b und 73c ist die selbständige Anordnung der Einziehung des Tatertrages und die selbständige ...
§ 261 StGB Geldwäsche (vom 18.03.2021)
... können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden. Die §§ 73 bis 73e bleiben unberührt und gehen einer Einziehung nach § 74 Absatz 2, auch in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 307 EGStGB Verfall
... die Wirkung des Verfalls und seine nachträgliche Anordnung (§§ 73b bis 73d, 76 des Strafgesetzbuches). (2) Die Anordnung des Verfalls ist auch insoweit ...
Artikel 316h EGStGB Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (vom 01.07.2017)
... entschieden, sind abweichend von § 2 Absatz 5 des Strafgesetzbuches die §§ 73 bis 73c , 75 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 73d, 73e, 76, 76a, 76b und 78 Absatz 1 Satz 2 des ...

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
neugefasst durch B. v. 19.02.1987 BGBl. I S. 602; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
§ 30 OWiG Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (vom 01.07.2017)
... schließt es aus, gegen sie wegen derselben Tat die Einziehung nach den §§ 73 oder 73c des Strafgesetzbuches oder nach § 29a anzuordnen. (6) Bei Erlass eines Bußgeldbescheids ist zur ...

IStGH-Gesetz (IStGHG)
Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2144; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.12.2019 BGBl. I S. 2128
§ 44 IStGHG Vollstreckung von Anordnungen der Einziehung von Taterträgen (Zu Artikel 77 Abs. 2 Buchstabe b, Artikel 109 Abs. 2 des Römischen Statuts) (vom 13.12.2019)
... die Einziehung von Taterträgen an. § 73 Absatz 2 und 3, die §§ 73b, 73c und 73d des Strafgesetzbuches gelten entsprechend. (3) Wird die Einziehung ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 422 StPO Abtrennung der Einziehung (vom 01.07.2017)
... die Herbeiführung einer Entscheidung über die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuches die Entscheidung über die anderen Rechtsfolgen der Tat unangemessen erschweren oder ...
§ 433 StPO Nachverfahren (vom 01.07.2017)
... Wird in den Fällen des § 73b des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 73c des Strafgesetzbuches , unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 ein Nachverfahren beantragt, sollen bis zu dessen ...
§ 459g StPO Vollstreckung von Nebenfolgen (vom 01.07.2021)
... Gericht ordnet den Ausschluss der Vollstreckung der Einziehung nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuchs an, soweit der aus der Tat erwachsene Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten oder auf ...
§ 459h StPO Entschädigung (vom 01.07.2021)
... angemeldet hat. (2) Hat das Gericht die Einziehung des Wertersatzes nach den §§ 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 des ...
§ 459i StPO Mitteilungen (vom 01.07.2021)
... Der Eintritt der Rechtskraft der Einziehungsanordnung nach den §§ 73 bis 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 des ...
§ 459m StPO Entschädigung in sonstigen Fällen (vom 01.07.2021)
... der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung der Wertersatzeinziehung nach den §§ 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 des ...
§ 459n StPO Zahlungen auf Wertersatzeinziehung (vom 01.07.2017)
... sich die Anordnung richtet, Zahlungen auf die Anordnung der Einziehung des Wertersatzes nach den §§ 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 des ...

Wirtschaftsstrafgesetz 1954
neugefasst durch B. v. 03.06.1975 BGBl. I S. 1313; zuletzt geändert durch Artikel 76 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 8 WiStrG 1954 Abführung des Mehrerlöses (vom 01.07.2017)
... des Mehrerlöses tritt an die Stelle der Einziehung von Taterträgen (§§ 73 bis 73e und 75 des Strafgesetzbuches, § 29a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten). ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
Artikel 1 StPOuaFG Änderung der Strafprozessordnung
... Das Gericht ordnet den Ausschluss der Vollstreckung der Einziehung nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuchs an, soweit der aus der Tat erwachsene Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten oder auf ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... Wörter „Verfall und" gestrichen. d) Die Angaben zu den §§ 73 bis 76a werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 73 Einziehung von ... und Teilnehmern § 73b Einziehung von Taterträgen bei anderen § 73c Einziehung des Wertes von Taterträgen § 73d Bestimmung des Wertes des ... oder Entziehung oder 2. auf Grund eines erlangten Rechts. § 73c Einziehung des Wertes von Taterträgen Ist die Einziehung eines Gegenstandes wegen ... des Tatertrages oder des Wertersatzes (1) Die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c ist ausgeschlossen, soweit der Anspruch, der dem Verletzten aus der Tat auf Rückgewähr ... ist, erloschen ist. (2) In den Fällen des § 73b, auch in Verbindung mit § 73c , ist die Einziehung darüber hinaus ausgeschlossen, soweit der Wert des Erlangten zur Zeit der ... Gegenstandes unzureichend oder nicht ausführbar, weil nach der Anordnung eine der in den §§ 73c oder 74c bezeichneten Voraussetzungen eingetreten oder bekanntgeworden ist, so kann das Gericht ... sie entschieden worden ist. (2) Unter den Voraussetzungen der §§ 73, 73b und 73c ist die selbständige Anordnung der Einziehung des Tatertrages und die selbständige ...
Artikel 2 VermAbschRÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
... entschieden, sind abweichend von § 2 Absatz 5 des Strafgesetzbuches die §§ 73 bis 73c , 75 Absatz 1 und 3 sowie die §§ 73d, 73e, 76, 76a, 76b und 78 Absatz 1 Satz 2 des ...
Artikel 3 VermAbschRÄndG Änderung der Strafprozessordnung (vom 01.07.2017)
... die Herbeiführung einer Entscheidung über die Einziehung nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuches die Entscheidung über die anderen Rechtsfolgen der Tat unangemessen erschweren oder ... anordnen. Wird in den Fällen des § 73b des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 73c des Strafgesetzbuches , unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 ein Nachverfahren beantragt, sollen bis zu dessen ... Das Gericht ordnet den Ausschluss der Vollstreckung der Einziehung nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuches an, soweit der Anspruch, der dem Verletzten aus der Tat auf Rückgewähr des Erlangten ... angemeldet hat. (2) Hat das Gericht die Einziehung des Wertersatzes nach den §§ 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 des ... (1) Der Eintritt der Rechtskraft der Einziehungsanordnung nach den §§ 73 bis 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 des ... der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung der Wertersatzeinziehung nach den §§ 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 des ... sich die Anordnung richtet, Zahlungen auf die Anordnung der Einziehung des Wertersatzes nach den §§ 73c und 76a Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 76a Absatz 3 des ...

Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 327
Artikel 1 GwStrRVG Änderung des Strafgesetzbuches*
... die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden. Die §§ 73 bis 73e bleiben unberührt und gehen einer Einziehung nach § 74 Absatz 2, auch in ...

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
G. v. 29.06.2020 BGBl. I S. 1512
Artikel 6 2. CorStHG Änderung der Abgabenordnung
... 47 steht einer Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach den §§ 73 bis 73c des Strafgesetzbuches nicht entgegen." 3. § 376 wird wie folgt geändert: a) In ...