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§ 111 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten



(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) 1Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 2Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.



 
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Frühere Fassungen von § 111 StGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 1 Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland
vom 30.11.2020 BGBl. I S. 2600

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 111 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 111 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug (vom 01.10.2023)
... und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung a) in den Fällen des § 111 , wenn die Aufforderung im Inland wahrnehmbar ist und der Täter Deutscher ist oder seine ...
 
Zitat in folgenden Normen

NATO-Truppen-Schutzgesetz (NTSG)
neugefasst durch B. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 490; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1226
§ 1 NTSG Anwendung von Strafvorschriften zum Schutz der Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (vom 30.05.2017)
... ferner die §§ 16, 19 des Wehrstrafgesetzes und, in Verbindung mit diesen Vorschriften, § 111 des Strafgesetzbuches auf Taten gegen diese Truppen mit folgenden Besonderheiten anzuwenden: 1. In den ... Wehrstrafgesetzes bestimmt oder zu bestimmen versucht oder ihm dazu Hilfe leistet oder wer nach § 111 des Strafgesetzbuches zu einer solchen Tat auffordert. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nur für ...

Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Artikel 1 G. v. 01.09.2017 BGBl. I S. 3352; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
§ 1 NetzDG Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (vom 27.07.2022)
... sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ 86, 86a, 89a, 91, 100a, 111 , 126, 129 bis 129b, 130, 131, 140, 166, 184b, 185 bis 187, 189, 201a, 241 oder 269 des ...
§ 3e NetzDG Für Videosharingplattform-Dienste geltende Vorschriften (vom 28.06.2021)
... und Sendungen nach § 3d Absatz 1 Nummer 2 und 3, welche Inhalte haben, die den Tatbestand der §§ 111 , 130 Absatz 1 oder 2, der §§ 131, 140, 166 oder 184b des Strafgesetzbuches erfüllen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 1 NetzDGÄndG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... und Sendungen nach § 3d Absatz 1 Nummer 2 und 3, welche Inhalte haben, die den Tatbestand der §§ 111 , 130 Absatz 1 oder 2, der §§ 131, 140, 166 oder 184b des Strafgesetzbuches erfüllen ...

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104
Artikel 1 StARModG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... den Fällen einer rechtskräftigen Verurteilung nach den §§ 86, 86a, 102, 104, 111 , 125, 126, 126a, 130, 140, 166, 185 bis 189, 192a, 223, 224, 240, 241, 303, 304 und 306 bis 306c ...

Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland
G. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2600
Artikel 1 60. StGBÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
... und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung a) in den Fällen des § 111 , wenn die Aufforderung im Inland wahrnehmbar ist und der Täter Deutscher ist oder seine ... Schrift" durch die Wörter „einen Inhalt" ersetzt. 14. In § 111 Absatz 1 werden die Wörter „von Schriften (§ 11 Abs. 3)" durch die Wörter ...