§ 143 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 143 StGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 168 1. BMJBBG Änderung des Strafgesetzbuches ... In der Inhaltsübersicht wird im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils die Angabe zu § 143 wie folgt gefasst: „§ 143 (weggefallen)". 2. Der § 143 ... des Besonderen Teils die Angabe zu § 143 wie folgt gefasst: „§ 143 (weggefallen)". 2. Der § 143 wird aufgehoben. ... 143 wie folgt gefasst: „§ 143 (weggefallen)". 2. Der § 143 wird aufgehoben. ...
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