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§ 148 - Strafgesetzbuch (StGB)

neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 450-2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
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§ 148 Wertzeichenfälschung



(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
amtliche Wertzeichen in der Absicht nachmacht, daß sie als echt verwendet oder in Verkehr gebracht werden oder daß ein solches Verwenden oder Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder amtliche Wertzeichen in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,

2.
falsche amtliche Wertzeichen in dieser Absicht sich verschafft oder

3.
falsche amtliche Wertzeichen als echt verwendet, feilhält oder in Verkehr bringt.

(2) Wer bereits verwendete amtliche Wertzeichen, an denen das Entwertungszeichen beseitigt worden ist, als gültig verwendet oder in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

 
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Zitierungen von § 148 StGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 148 StGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 127 StGB Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet (vom 01.10.2021)
... Verbrechen, 2. Vergehen nach a) den §§ 86, 86a, 91, 130, 147 und 148 Absatz 1 Nummer 3 , den §§ 149, 152a und 176a Absatz 2, § 176b Absatz 2, § 180 Absatz 2, § ...
§ 152 StGB Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets
... §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets ...
 
Zitat in folgenden Normen

FIDE-Verzeichnis-Verordnung (FIDEVerzV)
V. v. 05.10.2011 BGBl. I S. 2057; zuletzt geändert durch Artikel 29 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 1 FIDEVerzV (vom 01.12.2021)
... auch in Verbindung mit den §§ 151 und 152 des Strafgesetzbuches, i) § 148 des Strafgesetzbuches , auch in Verbindung mit § 152 des Strafgesetzbuches, j) § 149 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3544
Artikel 1 StGBuaÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
...  2. Vergehen nach a) den §§ 86, 86a, 91, 130, 147 und 148 Absatz 1 Nummer 3 , den §§ 149, 152a und 176a Absatz 2, § 176b Absatz 2, § 180 Absatz 2, § ...