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Synopse aller Änderungen des StGB am 04.05.2011

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 4. Mai 2011 durch Entscheidung des BVerfGE20110504 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des StGB.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

StGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.05.2011 geltenden Fassung
StGB n.F. (neue Fassung)
in der am 04.05.2011 geltenden Fassung
durch B. v. 30.05.2011 BGBl. I S. 1003

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Allgemeiner Teil
    Erster Abschnitt Das Strafgesetz
       Erster Titel Geltungsbereich
          § 1 Keine Strafe ohne Gesetz
          § 2 Zeitliche Geltung
          § 3 Geltung für Inlandstaten
          § 4 Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen
          § 5 Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter
          § 6 Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
          § 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
          § 8 Zeit der Tat
          § 9 Ort der Tat
          § 10 Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende
       Zweiter Titel Sprachgebrauch
          § 11 Personen- und Sachbegriffe
          § 12 Verbrechen und Vergehen
    Zweiter Abschnitt Die Tat
       Erster Titel Grundlagen der Strafbarkeit
          § 13 Begehen durch Unterlassen
          § 14 Handeln für einen anderen
          § 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
          § 16 Irrtum über Tatumstände
          § 17 Verbotsirrtum
          § 18 Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen
          § 19 Schuldunfähigkeit des Kindes
          § 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
          § 21 Verminderte Schuldfähigkeit
       Zweiter Titel Versuch
          § 22 Begriffsbestimmung
          § 23 Strafbarkeit des Versuchs
          § 24 Rücktritt
       Dritter Titel Täterschaft und Teilnahme
          § 25 Täterschaft
          § 26 Anstiftung
          § 27 Beihilfe
          § 28 Besondere persönliche Merkmale
          § 29 Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten
          § 30 Versuch der Beteiligung
          § 31 Rücktritt vom Versuch der Beteiligung
       Vierter Titel Notwehr und Notstand
          § 32 Notwehr
          § 33 Überschreitung der Notwehr
          § 34 Rechtfertigender Notstand
          § 35 Entschuldigender Notstand
       Fünfter Titel Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte
          § 36 Parlamentarische Äußerungen
          § 37 Parlamentarische Berichte
    Dritter Abschnitt Rechtsfolgen der Tat
       Erster Titel Strafen
          - Freiheitsstrafe -
             § 38 Dauer der Freiheitsstrafe
             § 39 Bemessung der Freiheitsstrafe
          - Geldstrafe -
             § 40 Verhängung in Tagessätzen
             § 41 Geldstrafe neben Freiheitsstrafe
             § 42 Zahlungserleichterungen
             § 43 Ersatzfreiheitsstrafe
          - Vermögensstrafe -
             § 43a Verhängung der Vermögensstrafe *)
          - Nebenstrafe -
             § 44 Fahrverbot
          - Nebenfolgen -
             § 45 Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts
             § 45a Eintritt und Berechnung des Verlustes
             § 45b Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten
       Zweiter Titel Strafbemessung
          § 46 Grundsätze der Strafzumessung
          § 46a Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung
          § 46b Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten
          § 47 Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen
          § 48 (weggefallen)
          § 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe
          § 50 Zusammentreffen von Milderungsgründen
          § 51 Anrechnung
       Dritter Titel Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen
          § 52 Tateinheit
          § 53 Tatmehrheit
          § 54 Bildung der Gesamtstrafe
          § 55 Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe
       Vierter Titel Strafaussetzung zur Bewährung
          § 56 Strafaussetzung
          § 56a Bewährungszeit
          § 56b Auflagen
          § 56c Weisungen
          § 56d Bewährungshilfe
          § 56e Nachträgliche Entscheidungen
          § 56f Widerruf der Strafaussetzung
          § 56g Straferlaß
          § 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe
          § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
          § 57b Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe
          § 58 Gesamtstrafe und Strafaussetzung
       Fünfter Titel Verwarnung mit Strafvorbehalt; Absehen von Strafe
          § 59 Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt
          § 59a Bewährungszeit, Auflagen und Weisungen
          § 59b Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe
          § 59c Gesamtstrafe und Verwarnung mit Strafvorbehalt
          § 60 Absehen von Strafe
       Sechster Titel Maßregeln der Besserung und Sicherung
          § 61 Übersicht
          § 62 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
          - Freiheitsentziehende Maßregeln -
             § 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
             § 64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
             § 65
(Text alte Fassung) nächste Änderung

             § 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
             § 66a Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
             § 66b Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
(Text neue Fassung)

             § 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung *)
             § 66a Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung *)
             § 66b Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung *)
             § 67 Reihenfolge der Vollstreckung
             § 67a Überweisung in den Vollzug einer anderen Maßregel
             § 67b Aussetzung zugleich mit der Anordnung
             § 67c Späterer Beginn der Unterbringung
vorherige Änderung nächste Änderung

             § 67d Dauer der Unterbringung


             § 67d Dauer der Unterbringung *)
             § 67e Überprüfung
             § 67f Mehrfache Anordnung der Maßregel
             § 67g Widerruf der Aussetzung
             § 67h Befristete Wiederinvollzugsetzung; Krisenintervention
          - Führungsaufsicht -
             § 68 Voraussetzungen der Führungsaufsicht
             § 68a Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe, forensische Ambulanz
             § 68b Weisungen
             § 68c Dauer der Führungsaufsicht
             § 68d Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist
             § 68e Beendigung oder Ruhen der Führungsaufsicht
             § 68f Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung des Strafrestes
             § 68g Führungsaufsicht und Aussetzung zur Bewährung
          - Entziehung der Fahrerlaubnis -
             § 69 Entziehung der Fahrerlaubnis
             § 69a Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
             § 69b Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis
          - Berufsverbot -
             § 70 Anordnung des Berufsverbots
             § 70a Aussetzung des Berufsverbots
             § 70b Widerruf der Aussetzung und Erledigung des Berufsverbots
          - Gemeinsame Vorschriften -
             § 71 Selbständige Anordnung
             § 72 Verbindung von Maßregeln
       Siebenter Titel Verfall und Einziehung
          § 73 Voraussetzungen des Verfalls
          § 73a Verfall des Wertersatzes
          § 73b Schätzung
          § 73c Härtevorschrift
          § 73d Erweiterter Verfall
          § 73e Wirkung des Verfalls
          § 74 Voraussetzungen der Einziehung
          § 74a Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung
          § 74b Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
          § 74c Einziehung des Wertersatzes
          § 74d Einziehung von Schriften und Unbrauchbarmachung
          § 74e Wirkung der Einziehung
          § 74f Entschädigung
          § 75 Sondervorschrift für Organe und Vertreter
          - Gemeinsame Vorschriften -
             § 76 Nachträgliche Anordnung von Verfall oder Einziehung des Wertersatzes
             § 76a Selbständige Anordnung
    Vierter Abschnitt Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
       § 77 Antragsberechtigte
       § 77a Antrag des Dienstvorgesetzten
       § 77b Antragsfrist
       § 77c Wechselseitig begangene Taten
       § 77d Zurücknahme des Antrags
       § 77e Ermächtigung und Strafverlangen
    Fünfter Abschnitt Verjährung
       Erster Titel Verfolgungsverjährung
          § 78 Verjährungsfrist
          § 78a Beginn
          § 78b Ruhen
          § 78c Unterbrechung
       Zweiter Titel Vollstreckungsverjährung
          § 79 Verjährungsfrist
          § 79a Ruhen
          § 79b Verlängerung
Besonderer Teil
    Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
       Erster Titel Friedensverrat
          § 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges
          § 80a Aufstacheln zum Angriffskrieg
       Zweiter Titel Hochverrat
          § 81 Hochverrat gegen den Bund
          § 82 Hochverrat gegen ein Land
          § 83 Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
          § 83a Tätige Reue
       Dritter Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
          § 84 Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
          § 85 Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot
          § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
          § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
          § 87 Agententätigkeit zu Sabotagezwecken
          § 88 Verfassungsfeindliche Sabotage
          § 89 Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
          § 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
          § 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
          § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
          § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
          § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
          § 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
          § 91a Anwendungsbereich
       Vierter Titel Gemeinsame Vorschriften
          § 92 Begriffsbestimmungen
          § 92a Nebenfolgen
          § 92b Einziehung
    Zweiter Abschnitt Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
       § 93 Begriff des Staatsgeheimnisses
       § 94 Landesverrat
       § 95 Offenbaren von Staatsgeheimnissen
       § 96 Landesverräterische Ausspähung; Auskundschaften von Staatsgeheimnissen
       § 97 Preisgabe von Staatsgeheimnissen
       § 97a Verrat illegaler Geheimnisse
       § 97b Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
       § 98 Landesverräterische Agententätigkeit
       § 99 Geheimdienstliche Agententätigkeit
       § 100 Friedensgefährdende Beziehungen
       § 100a Landesverräterische Fälschung
       § 101 Nebenfolgen
       § 101a Einziehung
    Dritter Abschnitt Straftaten gegen ausländische Staaten
       § 102 Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
       § 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
       § 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten
       § 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung
    Vierter Abschnitt Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen
       § 105 Nötigung von Verfassungsorganen
       § 106 Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans
       § 106a
       § 106b Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans
       § 107 Wahlbehinderung
       § 107a Wahlfälschung
       § 107b Fälschung von Wahlunterlagen
       § 107c Verletzung des Wahlgeheimnisses
       § 108 Wählernötigung
       § 108a Wählertäuschung
       § 108b Wählerbestechung
       § 108c Nebenfolgen
       § 108d Geltungsbereich
       § 108e Abgeordnetenbestechung
    Fünfter Abschnitt Straftaten gegen die Landesverteidigung
       § 109 Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung
       § 109a Wehrpflichtentziehung durch Täuschung
       §§ 109b und 109c
       § 109c
       § 109d Störpropaganda gegen die Bundeswehr
       § 109e Sabotagehandlungen an Verteidigungsmitteln
       § 109f Sicherheitsgefährdender Nachrichtendienst
       § 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
       § 109h Anwerben für fremden Wehrdienst
       § 109i Nebenfolgen
       § 109k Einziehung
    Sechster Abschnitt Widerstand gegen die Staatsgewalt
       § 110
       § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
       § 112
       § 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
       § 114 Widerstand gegen Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen
       §§ 115 bis 119 (weggefallen)
       § 120 Gefangenenbefreiung
       § 121 Gefangenenmeuterei
       § 122
    Siebenter Abschnitt Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
       § 123 Hausfriedensbruch
       § 124 Schwerer Hausfriedensbruch
       § 125 Landfriedensbruch
       § 125a Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs
       § 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
       § 127 Bildung bewaffneter Gruppen
       § 128
       § 129 Bildung krimineller Vereinigungen
       § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
       § 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung
       § 130 Volksverhetzung
       § 130a Anleitung zu Straftaten
       § 131 Gewaltdarstellung
       § 132 Amtsanmaßung
       § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
       § 133 Verwahrungsbruch
       § 134 Verletzung amtlicher Bekanntmachungen
       § 135 (weggefallen)
       § 136 Verstrickungsbruch; Siegelbruch
       § 137
       § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
       § 139 Straflosigkeit der Nichtanzeige geplanter Straftaten
       § 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
       § 141
       § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
       § 143 (aufgehoben)
       § 144
       § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
       § 145a Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
       § 145b
       § 145c Verstoß gegen das Berufsverbot
       § 145d Vortäuschen einer Straftat
    Achter Abschnitt Geld- und Wertzeichenfälschung
       § 146 Geldfälschung
       § 147 Inverkehrbringen von Falschgeld
       § 148 Wertzeichenfälschung
       § 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen
       § 150 Erweiterter Verfall und Einziehung
       § 151 Wertpapiere
       § 152 Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets
       § 152a Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln
       § 152b Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Vordrucken für Euroschecks
    Neunter Abschnitt Falsche uneidliche Aussage und Meineid
       § 153 Falsche uneidliche Aussage
       § 154 Meineid
       § 155 Eidesgleiche Bekräftigungen
       § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
       § 157 Aussagenotstand
       § 158 Berichtigung einer falschen Angabe
       § 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
       § 160 Verleitung zur Falschaussage
       § 161 Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt
       § 162 Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse
       § 163 (aufgehoben)
    Zehnter Abschnitt Falsche Verdächtigung
       § 164 Falsche Verdächtigung
       § 165 Bekanntgabe der Verurteilung
    Elfter Abschnitt Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
       § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
       § 167 Störung der Religionsausübung
       § 167a Störung einer Bestattungsfeier
       § 168 Störung der Totenruhe
    Zwölfter Abschnitt Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie
       § 169 Personenstandsfälschung
       § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht
       § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
       § 172 Doppelehe
       § 173 Beischlaf zwischen Verwandten
    Dreizehnter Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
       § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
       § 174a Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
       § 174b Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
       § 174c Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
       § 175 (weggefallen)
       § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
       § 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
       § 176b Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge
       § 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
       § 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
       § 179 Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen
       § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
       § 180a Ausbeutung von Prostituierten
       §§ 180b und 181
       § 181a Zuhälterei
       § 181b Führungsaufsicht
       § 181c Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall
       § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
       § 183 Exhibitionistische Handlungen
       § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
       § 184 Verbreitung pornographischer Schriften
       § 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
       § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
       § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
       § 184d Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste
       § 184e Ausübung der verbotenen Prostitution
       § 184f Jugendgefährdende Prostitution
       § 184g Begriffsbestimmungen
    Vierzehnter Abschnitt Beleidigung
       § 185 Beleidigung
       § 186 Üble Nachrede
       § 187 Verleumdung
       § 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
       § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
       § 190 Wahrheitsbeweis durch Strafurteil
       § 191
       § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
       § 193 Wahrnehmung berechtigter Interessen
       § 194 Strafantrag
       §§ 195 bis 198
       § 199 Wechselseitig begangene Beleidigungen
       § 200 Bekanntgabe der Verurteilung
    Fünfzehnter Abschnitt Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
       § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
       § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
       § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
       § 202a Ausspähen von Daten
       § 202b Abfangen von Daten
       § 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
       § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
       § 204 Verwertung fremder Geheimnisse
       § 205 Strafantrag
       § 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
       §§ 207 bis 210
    Sechzehnter Abschnitt Straftaten gegen das Leben
       § 211 Mord
       § 212 Totschlag
       § 213 Minder schwerer Fall des Totschlags
       §§ 214 und 215
       § 216 Tötung auf Verlangen
       § 217
       § 218 Schwangerschaftsabbruch
       § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
       § 218b Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung; unrichtige ärztliche Feststellung
       § 218c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch
       § 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
       § 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
       § 219b Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft
       § 219c (weggefallen)
       § 219d (weggefallen)
       § 220 (weggefallen)
       § 220a (weggefallen)
       § 221 Aussetzung
       § 222 Fahrlässige Tötung
    Siebzehnter Abschnitt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
       § 223 Körperverletzung
       § 224 Gefährliche Körperverletzung
       § 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen
       § 226 Schwere Körperverletzung
       § 227 Körperverletzung mit Todesfolge
       § 228 Einwilligung
       § 229 Fahrlässige Körperverletzung
       § 230 Strafantrag
       § 231 Beteiligung an einer Schlägerei
    Achtzehnter Abschnitt Straftaten gegen die persönliche Freiheit
       § 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
       § 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft
       § 233a Förderung des Menschenhandels
       § 233b Führungsaufsicht, Erweiterter Verfall
       § 234 Menschenraub
       § 234a Verschleppung
       § 235 Entziehung Minderjähriger
       § 236 Kinderhandel
       § 237 (weggefallen)
       § 238 Nachstellung
       § 239 Freiheitsberaubung
       § 239a Erpresserischer Menschenraub
       § 239b Geiselnahme
       § 239c Führungsaufsicht
       § 240 Nötigung
       § 241 Bedrohung
       § 241a Politische Verdächtigung
    Neunzehnter Abschnitt Diebstahl und Unterschlagung
       § 242 Diebstahl
       § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls
       § 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl
       § 244a Schwerer Bandendiebstahl
       § 245 Führungsaufsicht
       § 246 Unterschlagung
       § 247 Haus- und Familiendiebstahl
       § 248
       § 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen
       § 248b Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
       § 248c Entziehung elektrischer Energie
    Zwanzigster Abschnitt Raub und Erpressung
       § 249 Raub
       § 250 Schwerer Raub
       § 251 Raub mit Todesfolge
       § 252 Räuberischer Diebstahl
       § 253 Erpressung
       § 254 (weggefallen)
       § 255 Räuberische Erpressung
       § 256 Führungsaufsicht, Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall
    Einundzwanzigster Abschnitt Begünstigung und Hehlerei
       § 257 Begünstigung
       § 258 Strafvereitelung
       § 258a Strafvereitelung im Amt
       § 259 Hehlerei
       § 260 Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei
       § 260a Gewerbsmäßige Bandenhehlerei
       § 261 Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
       § 262 Führungsaufsicht
    Zweiundzwanzigster Abschnitt Betrug und Untreue
       § 263 Betrug
       § 263a Computerbetrug
       § 264 Subventionsbetrug
       § 264a Kapitalanlagebetrug
       § 265 Versicherungsmißbrauch
       § 265a Erschleichen von Leistungen
       § 265b Kreditbetrug
       § 266 Untreue
       § 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
       § 266b Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten
    Dreiundzwanzigster Abschnitt Urkundenfälschung
       § 267 Urkundenfälschung
       § 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen
       § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten
       § 270 Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
       § 271 Mittelbare Falschbeurkundung
       § 272
       § 273 Verändern von amtlichen Ausweisen
       § 274 Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung
       § 275 Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen
       § 276 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen
       § 276a Aufenthaltsrechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere
       § 277 Fälschung von Gesundheitszeugnissen
       § 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
       § 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
       § 280
       § 281 Mißbrauch von Ausweispapieren
       § 282 Vermögensstrafe, Erweiterter Verfall und Einziehung
    Vierundzwanzigster Abschnitt Insolvenzstraftaten
       § 283 Bankrott
       § 283a Besonders schwerer Fall des Bankrotts
       § 283b Verletzung der Buchführungspflicht
       § 283c Gläubigerbegünstigung
       § 283d Schuldnerbegünstigung
    Fünfundzwanzigster Abschnitt Strafbarer Eigennutz
       § 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
       § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
       § 286 Vermögensstrafe, Erweiterter Verfall und Einziehung
       § 287 Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung
       § 288 Vereiteln der Zwangsvollstreckung
       § 289 Pfandkehr
       § 290 Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen
       § 291 Wucher
       § 292 Jagdwilderei
       § 293 Fischwilderei
       § 294 Strafantrag
       § 295 Einziehung
       § 296
       § 297 Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware
    Sechsundzwanzigster Abschnitt Straftaten gegen den Wettbewerb
       § 298 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
       § 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
       § 300 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
       § 301 Strafantrag
       § 302 Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall
    Siebenundzwanzigster Abschnitt Sachbeschädigung
       § 303 Sachbeschädigung
       § 303a Datenveränderung
       § 303b Computersabotage
       § 303c Strafantrag
       § 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung
       § 305 Zerstörung von Bauwerken
       § 305a Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
    Achtundzwanzigster Abschnitt Gemeingefährliche Straftaten
       § 306 Brandstiftung
       § 306a Schwere Brandstiftung
       § 306b Besonders schwere Brandstiftung
       § 306c Brandstiftung mit Todesfolge
       § 306d Fahrlässige Brandstiftung
       § 306e Tätige Reue
       § 306f Herbeiführen einer Brandgefahr
       § 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
       § 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
       § 309 Mißbrauch ionisierender Strahlen
       § 310 Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens
       § 311 Freisetzen ionisierender Strahlen
       § 312 Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage
       § 313 Herbeiführen einer Überschwemmung
       § 314 Gemeingefährliche Vergiftung
       § 314a Tätige Reue
       § 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
       § 315a Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
       § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
       § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs
       § 315d Schienenbahnen im Straßenverkehr
       § 316 Trunkenheit im Verkehr
       § 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
       § 316b Störung öffentlicher Betriebe
       § 316c Angriffe auf den Luft- und Seeverkehr
       § 317 Störung von Telekommunikationsanlagen
       § 318 Beschädigung wichtiger Anlagen
       § 319 Baugefährdung
       § 320 Tätige Reue
       § 321 Führungsaufsicht
       § 322 Einziehung
       § 323 (weggefallen)
       § 323a Vollrausch
       § 323b Gefährdung einer Entziehungskur
       § 323c Unterlassene Hilfeleistung
    Neunundzwanzigster Abschnitt Straftaten gegen die Umwelt
       § 324 Gewässerverunreinigung
       § 324a Bodenverunreinigung
       § 325 Luftverunreinigung
       § 325a Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen
       § 326 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
       § 327 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen
       § 328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
       § 329 Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
       § 330 Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat
       § 330a Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften
       § 330b Tätige Reue
       § 330c Einziehung
       § 330d Begriffsbestimmungen
    Dreißigster Abschnitt Straftaten im Amt
       § 331 Vorteilsannahme
       § 332 Bestechlichkeit
       § 333 Vorteilsgewährung
       § 334 Bestechung
       § 335 Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
       § 336 Unterlassen der Diensthandlung
       § 337 Schiedsrichtervergütung
       § 338 Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall
       § 339 Rechtsbeugung
       § 340 Körperverletzung im Amt
       §§ 341 und 342
       § 343 Aussageerpressung
       § 344 Verfolgung Unschuldiger
       § 345 Vollstreckung gegen Unschuldige
       §§ 346 und 347
       § 348 Falschbeurkundung im Amt
       §§ 349 bis 351
       § 352 Gebührenüberhebung
       § 353 Abgabenüberhebung; Leistungskürzung
       § 353a Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst
       § 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
       § 353c
       § 353d Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
       § 354
       § 355 Verletzung des Steuergeheimnisses
       § 356 Parteiverrat
       § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat
       § 358 Nebenfolgen
 (keine frühere Fassung vorhanden)

§ 2 Zeitliche Geltung


(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.

(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.

(3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.

(4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Taten, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.

(5) Für Verfall, Einziehung und Unbrauchbarmachung gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.

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(6) Über Maßregeln der Besserung und Sicherung ist, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz zu entscheiden, das zur Zeit der Entscheidung gilt.



(6) Über Maßregeln der Besserung und Sicherung ist, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz zu entscheiden, das zur Zeit der Entscheidung gilt. *)


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*) Anm. d. Red.: siehe Entscheidung und Maßgaben gemäß B. v. 30. Mai 2011 (BGBl. I S. 1003)


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§ 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung




§ 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung *)


(1) 1 Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn

1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wird, die

a) sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung richtet,

b) unter den Ersten, Siebenten, Zwanzigsten oder Achtundzwanzigsten Abschnitt des Besonderen Teils oder unter das Völkerstrafgesetzbuch oder das Betäubungsmittelgesetz fällt und im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bedroht ist oder

c) den Tatbestand des § 145a erfüllt, soweit die Führungsaufsicht auf Grund einer Straftat der in den Buchstaben a oder b genannten Art eingetreten ist, oder den Tatbestand des § 323a, soweit die im Rausch begangene rechtswidrige Tat eine solche der in den Buchstaben a oder b genannten Art ist,

2. der Täter wegen Straftaten der in Nummer 1 genannten Art, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon zweimal jeweils zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist,

3. er wegen einer oder mehrerer dieser Taten vor der neuen Tat für die Zeit von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe verbüßt oder sich im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung befunden hat und

4. die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.

2 Für die Einordnung als Straftat im Sinne von Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b gilt § 12 Absatz 3 entsprechend, für die Beendigung der in Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c genannten Führungsaufsicht § 68b Absatz 1 Satz 4.

(2) Hat jemand drei Straftaten der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hat, und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichneten Voraussetzung neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3) anordnen.

(3) 1 Wird jemand wegen eines die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a oder b erfüllenden Verbrechens oder wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 174c, 176, 179 Abs. 1 bis 4, §§ 180, 182, 224, 225 Abs. 1 oder 2 oder wegen einer vorsätzlichen Straftat nach § 323a, soweit die im Rausch begangene Tat eine der vorgenannten rechtswidrigen Taten ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt, so kann das Gericht neben der Strafe die Sicherungsverwahrung anordnen, wenn der Täter wegen einer oder mehrerer solcher Straftaten, die er vor der neuen Tat begangen hat, schon einmal zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist und die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. 2 Hat jemand zwei Straftaten der in Satz 1 bezeichneten Art begangen, durch die er jeweils Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verwirkt hat und wird er wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt, so kann das Gericht unter den in Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bezeichneten Voraussetzungen neben der Strafe die Sicherungsverwahrung auch ohne frühere Verurteilung oder Freiheitsentziehung (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3) anordnen. 3 Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt.

(4) 1 Im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 gilt eine Verurteilung zu Gesamtstrafe als eine einzige Verurteilung. 2 Ist Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung auf Freiheitsstrafe angerechnet, so gilt sie als verbüßte Strafe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3. 3 Eine frühere Tat bleibt außer Betracht, wenn zwischen ihr und der folgenden Tat mehr als fünf Jahre verstrichen sind; bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beträgt die Frist fünfzehn Jahre. 4 In die Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. 5 Eine Tat, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeurteilt worden ist, steht einer innerhalb dieses Bereichs abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine Straftat der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, in den Fällen des Absatzes 3 der in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Art wäre.

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*) Anm. d. Red.: siehe Entscheidung und Maßgaben gemäß B. v. 30. Mai 2011 (BGBl. I S. 1003)

(heute geltende Fassung) 
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§ 66a Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung




§ 66a Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung *)


(1) Das Gericht kann im Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten, wenn

1. jemand wegen einer der in § 66 Absatz 3 Satz 1 genannten Straftaten verurteilt wird,

2. die übrigen Voraussetzungen des § 66 Absatz 3 erfüllt sind, soweit dieser nicht auf § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 verweist, und

3. nicht mit hinreichender Sicherheit feststellbar, aber wahrscheinlich ist, dass die Voraussetzungen des § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 vorliegen.

(2) Einen Vorbehalt im Sinne von Absatz 1 kann das Gericht auch aussprechen, wenn

1. jemand zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren wegen eines oder mehrerer Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung, nach dem Achtundzwanzigsten Abschnitt oder nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255, verurteilt wird,

2. die Voraussetzungen des § 66 nicht erfüllt sind und

3. mit hinreichender Sicherheit feststellbar oder zumindest wahrscheinlich ist, dass die Voraussetzungen des § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 vorliegen.

(3) 1 Über die nach Absatz 1 oder 2 vorbehaltene Anordnung der Sicherungsverwahrung kann das Gericht im ersten Rechtszug nur bis zur vollständigen Vollstreckung der Freiheitsstrafe entscheiden; dies gilt auch, wenn die Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt war und der Strafrest vollstreckt wird. 2 Das Gericht ordnet die Sicherungsverwahrung an, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Tat oder seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass von ihm erhebliche Straftaten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.

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*) Anm. d. Red.: siehe Entscheidung und Maßgaben gemäß B. v. 30. Mai 2011 (BGBl. I S. 1003)

(heute geltende Fassung) 
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§ 66b Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung




§ 66b Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung *)


1 Ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 für erledigt erklärt worden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende oder vermindernde Zustand, auf dem die Unterbringung beruhte, im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nicht bestanden hat, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn

1. die Unterbringung des Betroffenen nach § 63 wegen mehrerer der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Taten angeordnet wurde oder wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer solcher Taten, die er vor der zur Unterbringung nach § 63 führenden Tat begangen hat, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden war und

2. die Gesamtwürdigung des Betroffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.

2 Dies gilt auch, wenn im Anschluss an die Unterbringung nach § 63 noch eine daneben angeordnete Freiheitsstrafe ganz oder teilweise zu vollstrecken ist.

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*) Anm. d. Red.: siehe Entscheidung und Maßgaben gemäß B. v. 30. Mai 2011 (BGBl. I S. 1003)

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§ 67d Dauer der Unterbringung




§ 67d Dauer der Unterbringung *)


(1) 1 Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf zwei Jahre nicht übersteigen. 2 Die Frist läuft vom Beginn der Unterbringung an. 3 Wird vor einer Freiheitsstrafe eine daneben angeordnete freiheitsentziehende Maßregel vollzogen, so verlängert sich die Höchstfrist um die Dauer der Freiheitsstrafe, soweit die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet wird.

(2) 1 Ist keine Höchstfrist vorgesehen oder ist die Frist noch nicht abgelaufen, so setzt das Gericht die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. 2 Mit der Aussetzung tritt Führungsaufsicht ein.

(3) 1 Sind zehn Jahre der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vollzogen worden, so erklärt das Gericht die Maßregel für erledigt, wenn nicht die Gefahr besteht, daß der Untergebrachte erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. 2 Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.

(4) 1 Ist die Höchstfrist abgelaufen, so wird der Untergebrachte entlassen. 2 Die Maßregel ist damit erledigt. 3 Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.

(5) 1 Das Gericht erklärt die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für erledigt, wenn die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 nicht mehr vorliegen. 2 Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein.

(6) 1 Stellt das Gericht nach Beginn der Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus fest, dass die Voraussetzungen der Maßregel nicht mehr vorliegen oder die weitere Vollstreckung der Maßregel unverhältnismäßig wäre, so erklärt es sie für erledigt. 2 Mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung tritt Führungsaufsicht ein. 3 Das Gericht ordnet den Nichteintritt der Führungsaufsicht an, wenn zu erwarten ist, dass der Betroffene auch ohne sie keine Straftaten mehr begehen wird.

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*) Anm. d. Red.: siehe Entscheidung und Maßgaben gemäß B. v. 30. Mai 2011 (BGBl. I S. 1003)