Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 23 LPartRBerG Änderung des Strafgesetzbuchs ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 172 wie folgt gefasst: „§ 172 Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft". ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 172 wie folgt gefasst: „§ 172 Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft". 2. § 77b Absatz 2 Satz 2 wird ... 2. § 77b Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 3. § 172 wird wie folgt gefasst: „§ 172 Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft ... Satz 2 wird aufgehoben. 3. § 172 wird wie folgt gefasst: „§ 172 Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder ...
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