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Zitierungen von § 57c GmbHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57c GmbHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GmbHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5a GmbHG Unternehmergesellschaft (vom 01.11.2008)
... ist. Die Rücklage darf nur verwandt werden 1. für Zwecke des § 57c ; 2. zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag ...
§ 57n GmbHG Gewinnbeteiligung der neuen Geschäftsanteile (vom 01.09.2009)
... teilnehmen. In diesem Fall ist die Erhöhung des Stammkapitals abweichend von § 57c Abs. 2 zu beschließen, bevor über die Ergebnisverwendung für das letzte vor der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Anlage 2 MoMiG (zu Artikel 1 Nr. 51)
... § 57a Ablehnung der Eintragung § 57b (weggefallen) § 57c Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln § 57d Ausweisung von Kapital- und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 1 MoMiG Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... ist. Die Rücklage darf nur verwandt werden 1. für Zwecke des § 57c ; 2. zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag ...
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