Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2403
Artikel 2 SeeEuroRUmsV ... im Verkehrsblatt bekannt gemacht." 9. Die §§ 21, 21a und 21b werden wie folgt gefasst: „§ 21 Befähigungszeugnisse anderer ... sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest. § 21b Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken im Zusammenhang mit ...
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