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§ 74 - Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)

neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 611-10-14-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 74 (Änderungen der §§ 34, 67 und 68)




 
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Zitierungen von § 74 UStDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 UStDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UStDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 8 JStG 2009 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
... im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer". c) Nach der Angabe zu § 74 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 74a ... dass er als Unternehmer unter einer Steuernummer eingetragen ist." 9. Nach § 74 wird folgender § 74a eingefügt: „§ 74a ...