§ 16a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.07.2011 BGBl. I S. 1514
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 800
Artikel 1 WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung ... der § 16 betreffenden Zeile wird folgende Zeile eingefügt: „§ 16a Restzuckergehalt bei Landwein". d) Die § 20 betreffende Zeile wird ... Traubenmost gesüßt werden." 14. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Restzuckergehalt bei Landwein (zu § 22 Absatz 2 ... 14. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Restzuckergehalt bei Landwein (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes) Der ...
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung ... b) Die Angabe zu § 13a wird gestrichen. c) Die Angabe zu § 16a wird gestrichen. d) Nach der Angabe zu § 20 wird folgende Angabe ... Angabe in Betracht kommen." 3. § 13a wird aufgehoben. 4. § 16a wird aufgehoben. 5. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: ...
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