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§ 13a - Weinverordnung (WeinV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 827; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 304
Geltung ab 01.09.1995; FNA: 2125-5-7-1 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 13a (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 13a Weinverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.05.2021Artikel 1 Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
vom 03.05.2021 BGBl. I S. 866
aktuell vorher 14.10.2011Artikel 5 Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
vom 29.09.2011 BGBl. I S. 1996
aktuell vorher 15.02.2008Artikel 6 Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
vom 30.01.2008 BGBl. I S. 132
aktuellvor 15.02.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 13a Weinverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13a WeinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung
...  „ § 6 Erzeugnisse aus Versuchsanbau". b) Die Angabe zu § 13a wird gestrichen. c) Die Angabe zu § 16a wird gestrichen. d) Nach der ... oder einer geschützten geografischen Angabe in Betracht kommen." 3. § 13a wird aufgehoben. 4. § 16a wird aufgehoben. 5. Nach § 20 wird ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1996
Artikel 5 2. AromVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... (BGBl. I S. 1514) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 13a wird wie folgt gefasst: „§ 13a Herstellung von aromatisierten weinhaltigen ... folgt geändert: 1. § 13a wird wie folgt gefasst: „§ 13a Herstellung von aromatisierten weinhaltigen Getränken, aromatisierten weinhaltigen Cocktails ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 30.01.2008 BGBl. I S. 132
Artikel 6 2. ZZulVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... Anlagen 3 bis 5 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung" eingefügt. 2. § 13a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „gelten ...