§ 13a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung ... „ § 6 Erzeugnisse aus Versuchsanbau". b) Die Angabe zu § 13a wird gestrichen. c) Die Angabe zu § 16a wird gestrichen. d) Nach der ... oder einer geschützten geografischen Angabe in Betracht kommen." 3. § 13a wird aufgehoben. 4. § 16a wird aufgehoben. 5. Nach § 20 wird ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1996
Artikel 5 2. AromVuaÄndV Änderung der Weinverordnung ... (BGBl. I S. 1514) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 13a wird wie folgt gefasst: „§ 13a Herstellung von aromatisierten weinhaltigen ... folgt geändert: 1. § 13a wird wie folgt gefasst: „§ 13a Herstellung von aromatisierten weinhaltigen Getränken, aromatisierten weinhaltigen Cocktails ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 30.01.2008 BGBl. I S. 132
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