Zitierungen von § 17 Weinverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 WeinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 WeinV Herstellen von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A., Qualitätsperlwein b. A. oder Qualitätslikörwein b. A. außerhalb des bestimmten Anbaugebietes (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes) (vom 20.10.2021)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zwölfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1873
Artikel 1 12. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... gestrichen. a) Die Angabe zu § 12 wird gestrichen. b) Die Angabe zu § 17 wird gestrichen. c) Die Angabe zu § 47 wird wie folgt gefasst:  ... A und 13,5 Volumenprozent in der Weinbauzone B nicht übersteigen." 8. § 17 wird aufgehoben. 9. § 20a Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) ...


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