Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 15.06.2010 BGBl. I S. 800
Artikel 1 WeinVuaÄndV Änderung der Weinverordnung ... „§ 16a Restzuckergehalt bei Landwein". d) Die § 20 betreffende Zeile wird gestrichen. e) Die § 33a betreffende Zeile wird wie folgt ... Anbaugebiet in demselben Land oder in einem benachbarten Land liegt." 17. § 20 wird aufgehoben. 18. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ... b.A." ersetzt. b) In Absatz 3 werden die Wörter „oder nach § 20 vom Erzeuger" gestrichen. 20. § 24 wird wie folgt geändert: ...
Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der Aromenverordnung
V. v. 27.09.2007 BGBl. I S. 2308, 2465
Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften, der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung und der Agrarmarktstrukturverordnung
V. v. 18.06.2014 BGBl. I S. 798
Artikel 1 WeinRuaÄndV Änderung der Weinverordnung ... Herstellung in demselben Land oder in einem benachbarten Land liegt." 5. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Herstellen von Landwein außerhalb des ... Land liegt." 5. § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Herstellen von Landwein außerhalb des Landweingebietes (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des ...
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Artikel 1 24. WeinVÄndV Änderung der Weinverordnung ... c) Die Angabe zu § 16a wird gestrichen. d) Nach der Angabe zu § 20 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 20a Vorübergehende ... 3. § 13a wird aufgehoben. 4. § 16a wird aufgehoben. 5. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a Vorübergehende ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 11.10.2021 BGBl. I S. 4683
Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
V. v. 12.10.2013 BGBl. I S. 3862
Artikel 1 2. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung ... b.A." ersetzt. c) Nach der § 19 betreffenden Zeile wird folgende § 20 betreffende Zeile eingefügt: „§ 20 Herstellen von Landwein ... Zeile wird folgende § 20 betreffende Zeile eingefügt: „§ 20 Herstellen von Landwein außerhalb des Landweingebiets (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des ... Prädikatswein" ersetzt. 10. Nach § 19 wird folgender § 20 eingefügt: „§ 20 Herstellen von Landwein außerhalb des ... 10. Nach § 19 wird folgender § 20 eingefügt: „§ 20 Herstellen von Landwein außerhalb des Landweingebiets (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des ...
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